Ina1421
Guten Tag, ich habe eine Frage und zwar bin ich derzeit in Elternzeit seit der Geburt meiner Tochter im Juni 2022. Eigentlich geht diese Elternzeit noch bis Juni 2025. Bei ihr habe ich vor und nach der Geburt Mutterschaftsgeld erhalten, da ich angestellt war. Nun bin ich erneut schwanger geworden (ET ist im September) und habe bereits mit meinem Arbeitgeber besprochen, dass ich die jetzige Elternzeit vorzeitig beenden werde und eine neue Elternzeit von drei Jahren beantragen werde ab Geburt des Babys. Wie ist das jetzt mit dem Mutterschaftsgeld/ Arbeitgeberzuschuss? Bekomme ich das wieder oder in diesem Falle nicht, da ich ja nicht zwischen den Geburten gearbeitet habe ? Oder entscheidet das der Arbeitgeber ?
Hallo, Sie beenden die EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes und bekommen MG aus dem vollen Lohn. Liebe Grüße NB
chrissicat
Wenn du die aktuelle Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beendest, erhältst du sowohl das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse wie auch den Zuschuss des Arbeitgebers.
Ani123
Wenn sie die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden erhalten sie Mutterschaftsgeld wie beim 1. Kind oder mehr, falls Gehaltserhöhungen erfolgt sind. Bei der EZ können sie z. B. erst auch nur 2 Jahre für das 2. Kind nehmen, danach die restliche EZ vom 1. Kind und dann wieder vom 2. Kind. Das hat den Vorteil, dass bei einer evtl. 3 Schwangerschaft und EZ keine EZ verloren geht. EZ kann nur bis zum 8. Geburtstag des jeweiligen Kindes genommen werden.
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