Muss ich bei beantragter Vormittags-TZ nachmittags/Schicht arbeiten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich bei beantragter Vormittags-TZ nachmittags/Schicht arbeiten?

Hallo, meine EZ läuft bis Ende Juli, ab März habe ich bei meinem AG (700 MA, Gleitzeit) TZ (vormittags von 8-12) beantragt. Nachdem schon im Vorfeld Fragen kamen, ob ich auch nachmittags arbeiten kann, habe ich betont, dass es wg. den Schlusszeiten von Kiga und Schule nicht geht. Da das Vorab-Gespräch wg. Arbeitsbeginn nächste Woche trotzdem direkt in diese Schlusszeiten gelegt wurde, befürchte ich hier das Schlimmste. In wie weit kann mich mein AG dazu nötigen, nachmittags oder gar Schicht arbeiten zu müssen? Bei anderen AN wurde das nämlich als Druckmittel zur Wiedereinstellung eingesetzt. Kann ich hier auf eine Vormittags-Stelle pochen oder muss ich dann kündigen? Oder wird dann ein Aufhebungsvertrag gemacht ? Wie sind hier meine Rechte? Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!!

Mitglied inaktiv - 11.01.2012, 10:55



Antwort auf: Muss ich bei beantragter Vormittags-TZ nachmittags/Schicht arbeiten?

Hallo, nach neueren Urteilen muss der Ag betriebliche Belange anführen, wenn er Ihre Zeitwünsche ablehnen will. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.01.2012



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