Frage: Mitteilung an den Arbeitgeber

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 11. SSW - heute ist mein Mutterpass ausgestellt worden, voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 10.11.05. Ich bin zur Zeit vollzeitig unbefristet in einer Werbeagentur fest angestellt. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die Frage beantworten würden, ab wann ich gegenüber meinem Arbeitgeber verpflichtet bin meine Schwangerschaft mitzuteilen. Da ich zur Zeit noch nicht sicher bin, wie viel und ob überhaupt Elternzeit ich nehmen will, möchte ich gerne zusätzlich wissen, wann ich meinem Arbeitgeber meine Entscheidung diesbezüglich mitteilen muss. Über eine Rückmeldung dazu freue ich mich sehr und bedanke mich recht herzlich im Voraus. Einen herzlichen Gruß aus Hamburg Dani (Leni)

Mitglied inaktiv - 19.04.2005, 09:21



Antwort auf: Mitteilung an den Arbeitgeber

Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2005



Antwort auf: Mitteilung an den Arbeitgeber

Du sollst es Deinem AG so schnell wie möglich mitteilen. Eine genaue Frist gibt es nicht. Zur EZ: wenn Du die EZ direkt im Anschluß an den Mutterschutz nehmen willst, dann mußt Du ihm das 6 Wochen vor Beginn der EZ sagen, also i. d. R. 2 Wochen nach der Geburt. Dann mußt Du auch sagen, wie lange Du gehen willst, der AG muß sich ja auch drauf einstellen können. Viele Grüße und alles Gute! Désirée

Mitglied inaktiv - 19.04.2005, 10:06



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