Frage: Künigung nach der EZ

Hallo Frau Bader, aus versch Gründen möchte ich nach der Elternzeit meine bisherige Stelle kündigen. Welche Kündigungsfristen gibt es denn hierfür ? Ich habe doch stets ein Recht auf ein Arbeitszeugnis oder auch wenn der Abteilungsleiter/Chef nicht mehr im Betrieb arbeitet? Lg

von Fliegenpilzchen am 20.03.2018, 11:16



Antwort auf: Künigung nach der EZ

Hallo, die Frist beträgt drei Monate zum Ende der Elternzeit schriftlich. Natürlich haben Sie auch Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn Ihr damaliger Arbeitgeber nicht mehr in Betrieb ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2018



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