Zusatz zur Frage vom 28.5--- Ich habe vor dem 400Euro Job voll gearbeitet, daher würde mir jetzt auch noch Arbeitlosengeld zustehen. Ich möchte nur gerne wissen ob ich wenn ich schwanger bin trotzdem Anspruch darauf habe?
Mitglied inaktiv - 29.05.2009, 15:33
Antwort auf:
Künigung bei Schwangerschaft
Hallo,
warum sind Sie auf den 400er umgestiegen? Wegen der EZ?
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.06.2009
Antwort auf:
Künigung bei Schwangerschaft
arbeitslosen geld erhält man nur wenn man den arbeitsmarkt zur verfügung stehen. sonst musst du harz4 beantragen.
Mitglied inaktiv - 31.05.2009, 16:45