Kündigung während des Erziehungsurlaubes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung während des Erziehungsurlaubes

Guten Tag Fr. Bader, ich bräuchte Ihren rat zu folg. Sachlage: Ich bin momentan in meinem 2. Erziehungsurlaub (3. Jahr), der am 07.03.2009 mit dem 3. Geb. meines Sohnes endet. In der Firma in der ich seit 01.12.1994 arbeite (also jetzt 14 Jahre) stehen große finanzielle Probleme an und es wurden letzte Woche jede Menge Kündigungen ausgesprochen. Jetzt habe ich nächste Woche ein Termin zu einem Personalgespräch, und konnte jetzt schon rausfinden, dass man mit mir über eine Kündigung, Abfindung, Aufhebung sprechen will. Was für eine Handhabe habe ich jetzt? Was für eine Abfindung steht mit lt. Gesetz zu? Welches Gehalt wird als Grundlage genommen. Habe von 1994 bis zu Beginn meiner 1. Elternzeit 2002 ganztags gearbeitet, und von 2005 bis 2006 dann nur noch Teilzeit. Ist dann mein letztes (Teilzeit) Gehalt Grundlage für diese Berechnung? Sollte ich vorsichtshalber schonmal einen Anwalt einschalten, oder wie soll ich mich in diesem Gesprch verhalten. Habe jetzt schonmal Jemand vom Betriebsrat organisiert, der mit teilnimmt. Viele Frage, ich weiß', aber für mich momentan sehr, sehr wichtig, da ich eigentlich ab Mrz 09 wieder in Teilzeit zurückkehren wollte, und jetzt das..... Vielen Dank für Ihre Informationen! MfG i-Punkt (Ina)

Mitglied inaktiv - 20.11.2008, 14:24



Antwort auf: Kündigung während des Erziehungsurlaubes

Hallo, in der EZ haben Sie Kü-Schutz. Insofern kann Ihnen nichts passieren. Wenn Sie einen AUfhebungsvertrag machen wollen, können Sie sich frei über die Abfindung einigen, üblich ist 1/2 Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.11.2008



Antwort auf: Kündigung während des Erziehungsurlaubes

Hi... Die könnten theoretisch erst zum März 2009 bzw ab da kündigen... Man geht ca. von einem halben Monatsgehlt pro Zugehörigkeitjahr aus (EZ wird dazugerechnet)... Abfindung ist jedoch reine VHB Wenn Ihr im Rechtschutz seid, würd ich mich schon mal von einem Anwalt beraten lassen... LG Peeka PS: Abfindungen gibt es nicht per Gesetz... da müsste man meiner Meinung nach erst vor Gericht und diese erstreiten... das ist mit vielen Anwaltskosten und Stress verbunden

Mitglied inaktiv - 20.11.2008, 14:30



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