Frage:
Kredittilgung und Kindesunterhalt - was steht mir zu?
Wir haben ein Haus gebaut vor 2 Jahren. Wir sind nicht verheiratet, haben aber zwei kleine Kinder. Den Kreditvertrag haben wir beide unterzeichnet. Im Januar erfolgt nun die einvernehmliche Trennung. Momentan wohnen wir beide im Haus. Der Kredit wird von mir allein bedient. Mein ExPartner übernimmt andere laufende Kosten. Nun möchte er ausziehen. Ich kann den Kredit alleine tragen, aber noch hab ich keinen Festvertag. Die Bank lässt sich vorher nicht drauf ein - verständlich.
Mein Ex deutete an, sich nach dem Auszug nicht an dem Kredit oder sonstigen Kosten beteiligen zu wollen. Ich bekomme schließlich Unterhalt für die Kinder.
Wir möchten ein gutes Verhältnis haben, aber ich möchte das Finanzielle auch fair regeln.
Er möchte auch, dass ich das Haus behalte, da die Kinser später etwas davon haben sollen.
Wie kann ich mich verhalten? Er ist ja genauso an den Kredit gebunden wie ich.
von
Knuddel26
am 29.03.2019, 21:49
Antwort auf:
Kredittilgung und Kindesunterhalt - was steht mir zu?
Hallo,
im Außenverhältnis schulden beide der Bank die Raten. Er kann aber eine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn Sie alleine da wohnen. Ich würde wohl nachrechnen u nochmals mit der Bank reden. Ob die mit Festvertrag auch wirklich zustimmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.04.2019
Antwort auf:
Kredittilgung und Kindesunterhalt - was steht mir zu?
Wenn er möchte, dass die Kinder im Haus bleiben können, sollte er den Kredit eben weiterhin mit tilgen.
Rein rechtlich ist es so:
1. Ihr habt beide unterschrieben - ihr seid beide gebunden.
2. Kindesunterhalt ist für die Kinder - er hat nichts mit mit eurem Kredit zu tun und darf dafür im Prinzip auch gar nicht verwendet werden.
Heißt: solange er im Vertrag steht, muss er auch weiterhin zahlen und vorschreiben, dass du das Haus behalten musst, kann er dir auch nicht.
Ich würde dir raten, dich vor Ort! anwaltlich beraten und ggf. auch vertreten zu lassen.
Sobald ihr euch nicht wirklich einig seid, wird das sehr schwierig und es wird idR um viel Geld gehen. zB kann dein Freund natürlich auch gut auf die Idee kommen (nicht ganz unberechtigt), dass du ihn auszahlen sollst - schließlich hat er auch schon Geld in ein Haus gesteckt, von dem er jetzt aber nicht haben wird.
Ich würde die ganze Sache ganz klar eben auch anwaltlich/vertraglich festlegen lassen - was jetzt mündlich in in noch halbwegs gutem Einvernehmen besprochen wird, kann in 6 Monaten über Kleinkramstreitereien plötzlich schnell vergessen sein.
von
cube
am 30.03.2019, 07:24
Antwort auf:
Kredittilgung und Kindesunterhalt - was steht mir zu?
Sie schreibt ja dass sie den Kredit derzeit gar nicht alleine bekommen würde, da kein Festverrag.
Er könnte auch auf Verkauf oder Auszahlung drängen.
Wenn ich jetzt keinen Denkfehler habe, dann ist es sogar recht nett, dass er dies nicht tut, finanziell aber nach dem Auszug eben raus sein will aus den Verpflichtungen mit dem Haus.
Es wird ja eh darauf hinauslaufen dass er nur noch den Kindesunterhalt bezahlt.
Daher würde ich den Unterhalt dynamisch titulieren lassen und ihm im Gegenzug bestätigen die Kreditraten alleine zu übernehmen, sobald möglich (Festanstellung) den Kredit komplett zu überschreiben.
von
Sternenschnuppe
am 30.03.2019, 08:44
Antwort auf:
Kredittilgung und Kindesunterhalt - was steht mir zu?
Klar, wenn der Kredit und alles überschrieben ist, ist er raus. Bis das alles geklärt ist und unter Dach und Fach, kann es dauern - auch bis weit nach seinem Auszug.
Und dann steht sie dumm da, wenn er plötzlich nicht mehr zahlt.
Außerdem kommt meines Wissens nach noch die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank hinzu, die auch einige 1000 Euro betragen wird. Alles Dinge, die eben zu Streit führen genau mit den Begründungen "aber ich zahle doch Unterhalt".
Ich würde daher auch gar nichts irgendwie schriftlich zusichern/unterschreiben, was mit Geld zu tun hat.
Wie gesagt: er hat auch Geld ins Haus gesteckt - verzichtet er jetzt einfach so darauf? Oder kommt er eben dann, wenn vermeintlich alles geklärt ist damit um die Ecke (und ja nicht zu Unrecht).
Es geht mir nicht darum, per Anwalt einen Rosenkrieg zu entfachen - lediglich darum, jemanden zu haben, der einen auch über die Fallstricke berät und auf alle Kosten, die noch mit dem Haus und der Übernahme zu tun haben.
Eine Freundin hatte das Thema auch - zuerst alles untereinander geklärt. Klar soll sie mit dem Kind das Haus behalten - Kind soll ja nicht aus seinem Umfeld gerissen werden.
Und dann kamen eben genau diese Dinge: er ist schon ausgezogen, die Übernahme aber noch nicht unter Dach und Fach, er will aber schon nicht mehr zahlen weil ja bereits ausgezogen. Vorfälligkeitsentschädigung teilen?? Warum? SIE will doch das Haus behalten. Plötzlich hieß es dann nämlich "nee, dann musst du halt verkaufen" Und überhaupt habe er ja viel mehr Geld ins Haus gesteckt bislang, davon wolle er eben auch einen Teil zurück usw. Und dann kam noch die neue Frau ins Spiel und von "wir klären das alles ganz friedlich" war nichts mehr zu spüren.
von
cube
am 30.03.2019, 12:28
Antwort auf:
Kredittilgung und Kindesunterhalt - was steht mir zu?
Huhu,
wenn er den Kredit nichtmehr bezahlen will und aus diesem Vertrag gestrichen werden will, dann soll er aber auch aus dem Grundbuch als Eigentümer gestrichen werden. Macht klare Regeln: wenn eins, dann auch das andere.
Dann kann man (wenn er gutwillig ist) seine bisherigen Zahlungen als "Miete" für die Zeit betrachten, in der er in dem Haus gewohnt hat.
Wenn nicht: wenn er auszieht, achte darauf, dass er auch wirklich ganz auszieht und nicht noch ein paar Sachen drin läßt. Da gibt es nämlich sonst Regelungen, dass man noch recht lange zurückkehren kann, weil man noch nicht endgültig ausgezogen ist.
Viel Glück, dass Du das Haus behalten kannst!
von
zweizwerge
am 01.04.2019, 09:31
Antwort auf:
Kredittilgung und Kindesunterhalt - was steht mir zu?
Vielen lieben Dank. Wir werden sicher uns noch mal beraten lassen. Irgendwann kommen meist Emotionen hoch. Aber jetzt hab ich erstmal grobe Anhaltspunkte.
von
Knuddel26
am 01.04.2019, 23:43