Hallo,
mein Mann hat schon eine Tochter (14 J.) aus einer früheren Beziehung. Die Beziehung ging schon vor der Geburt auseinander. Die Tochter kennt er eigentlich gar nicht. Er bezahlt jeden Monat Unterhalt. Jetzt ist eine Aufforderung von dem zuständigen Jugendamt gekommen, dass er sich an den Kosten für einen Kieferorthopäden zur Hälfte beteiligen soll. Können die das einfach so verlangen? Zum einen bezahlt er doch jeden Monat Unterhalt, die Mutter bekommt auch das Kindergeld, dann ist die Tochter ja alt genug, dass die Mutter arbeiten gehen kann. Wir müssen auch von dem Gehalt meines Mannes auskommen. Unsere beiden Kinder sind noch klein, so dass ich nicht arbeiten gehen kann. Wenn meine Kinder was haben, gibt auch kein anderer Geld dabei. Das kann doch so nicht richtig sein, oder? Kann mein Mann das abschlagen oder muss er zahlen? Bitte um Info.
Mitglied inaktiv - 29.11.2007, 15:41
Antwort auf:
Kosten für unterhaltspflichtiges Kind
Hallo,
In Einzelfällen kann ein besonderer Bedarf der Kinder bestehen, der durch den laufenden Tabellenunterhalt nicht gedeckt ist. Bei diesem Sonderbedarf handelt es sich um einen unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht einschätzbar war. Typisch für den Sonderbedarf ist, dass er aus dem normalen, laufenden Unterhalt nicht gezahlt werden kann und auch nicht angespart werden kann.
Arztkosten wenn notwendig, aber von der Krankenkasse nicht erstattet.
Zahnarztkosten gehören dazu.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2007
Antwort auf:
Kosten für unterhaltspflichtiges Kind
Hallo,
ich spreche da aus eigener Erfahrung und kann Deine Sorgen nachempfinden. Mein Mann hat eine 11 jährige Tochter. Auch unehelich. Die hat jetzt eine feste Zahnklammer und wer zahlt? Mein Mann. Er zahlt es sogar komplett, da seine Tochter über ihn versichert wurde. Seine Ex hielt es nämlich noch nie wirklich notwendig arbeiten zu gehen und somit bleibt die Krankenversicherung an meinem Mann hängen. Wir haben im April auch 2 kleine KInder und müssen selbst gucken wie wir klarkommen. und 250 Tacken wandern jeden Monat weg. Ist schon ein bisschen schmerzhaft aber muss halt sein. DAs Kind ist halt da.
Aber eines zur Beruhigung. wenn die Kieferorthopädische Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde, bekommt Dein Mann das Geld erstattet. Sieh es als Spardose.
Anders kann man sich mit den ganzen Unterhaltsgesetzten und so nicht anfreunden.
Gruß,
Jen
Mitglied inaktiv - 30.11.2007, 15:36
Antwort auf:
Kosten für unterhaltspflichtiges Kind
interessant...
ich stehe nämlich auf der anderen seite, habe auch mal beim jugendamt angefragt, da meine tochter eine spange hat, die NICHT von der kasse gezahlt wird, auch am ende der behandlung nicht. das sind mal eben 2000 "tacken"...
laut auskunft meines ja gilt das nicht als plötzliche sonderausgabe in enormer höhe.
das argument *Wenn meine Kinder was haben, gibt auch kein anderer Geld dabei* finde ich im übrigen sehr amüsant....
Mitglied inaktiv - 01.12.2007, 09:27