Ich habe zwei unterschiedliche aussagen bekommen, welchen urlaubsanspruch ich für 2014 noch habe und würde gerne wissen, was richtig ist.
Geplanter/errechneter geburtstermin ist der 12.04.2014
Mutterschutz vom 01.03.2014 bis 07.06.2014
Da ich einen Jahresurlaub von 27 Tagen habe, würde ich gerne wissen, ob mein urlaubsanspruch 11,25 bzw. 11 Tage beträgt (Jan-Mai) oder doch sogar 13,5 Tage bzw. Aufgerundet 14 Tage (Jan-Juni)?
von
Hase2272
am 09.12.2013, 14:12
Antwort auf:
Konkreter urlaubsanspruch
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2013
Antwort auf:
Konkreter urlaubsanspruch
Urlaub darf nur für Monate gekürzt werden in denen man KOMPLETT in EZ war.
Demnach steht Dir für Juni Urlaub zu.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 09.12.2013, 14:34