Hallo Frau bader
Ich lebe mit meinen 3 Monate alten Sohn alleine gehe aber Teilzeit arbeiten bekomme 750 € netto dazu bekomme ich noch Kindergeld189€ und Elterngeld 300 € ich bekomme auch noch UVG 150€ und der Rest wird mit Hartz 4 aufgestockt.
Ich habe noch zwei Kinder aus einer früheren Ehe die leben aber bei dem Vater bin ich denen noch unterhaltspflichtig?
von
Darinka9090
am 24.11.2017, 02:35
Antwort auf:
Kindesunterhalt
Hallo,
grundsätzlich ja. Frage ist, ob Sie leistungsfähig sind oder zusätzlich arbeiten müssen. Das kann ich auf die ferne nicht beurteilen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.11.2017
Antwort auf:
Kindesunterhalt
ja.
da du aber drei kindern zu unterhalt verpflichtet bist und aufstockst, wird da momentan nichts zu geben sein.
wenn der vater aber unterhaltsvorschuss beantragt, wirst du das zurückzahlen müssen....
Mitglied inaktiv - 24.11.2017, 06:09