Hallo, mich interessiert folgendes: kann ein Kindsvater den Kindesunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle um 100 Euro mindern mit der Begründung, dass er in einer Privatinsolvenz sei, oder dass der Kindsmutter das Kindergeld ausbezahlt bekäme? Unter welchen Voraussetzungen kann ein Kindsvater den Unterhalt derart kürzen? Und ist die Düsseldorfer Tabelle verbindlich?
Lieben Dank im voraus.
Mitglied inaktiv - 07.01.2011, 16:41
Antwort auf:
Kindesunterhalt mindern?
Hallo,
er kann nur zahlen, wenn er was hat. Die KM hat Anspruch auf Auskunft diesbezüglich
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2011
Antwort auf:
Kindesunterhalt mindern?
die dt ist kein gesetz, sondern nur ein anhaltspunkt, nach dem die jugendämter den unterhalt berechnen.
soweit ist weiß, wird unterhalt innerhalb einer insolvenz weiterbezahlt, kann schon sein, daß er sich mindert.
die auszahlung des kindergeldes ist aber in den zahlbeträgen der dt schon berücksichtigt.
am besten, du wendest dich ans jugendamt und beantragst die beistandschaft. das ist kostenlos und du hast klarheit.
Mitglied inaktiv - 07.01.2011, 18:33