Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Mich interessiert noch, ob die Betreuungskosten einer Tagesmutter bzw. eine Hortbetreuung - den Kindergartenaufwendungen - gleichgestellt sind. Im BGH-Urteil steht, daß Kindergartenkosten bzw. Aufwendungen von ähnlich sozialen Betreuungseinrichtungen anteilig zu tragen sind. Leider steht hier nichts explizit zu Tagesmüttern - deshalb meine Nachfrage. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße Froesi11
Mitglied inaktiv - 12.08.2009, 16:06