Kindesunterhalt - Betreuungskosten einer Tagesmutter

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindesunterhalt - Betreuungskosten einer Tagesmutter

Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Mich interessiert noch, ob die Betreuungskosten einer Tagesmutter bzw. eine Hortbetreuung - den Kindergartenaufwendungen - gleichgestellt sind. Im BGH-Urteil steht, daß Kindergartenkosten bzw. Aufwendungen von ähnlich sozialen Betreuungseinrichtungen anteilig zu tragen sind. Leider steht hier nichts explizit zu Tagesmüttern - deshalb meine Nachfrage. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße Froesi11

Mitglied inaktiv - 12.08.2009, 16:06



Antwort auf: Kindesunterhalt - Betreuungskosten einer Tagesmutter

Hallo, solange es hierzu kein neues Urteil gibt, ist es schwer zu sagen. Es kommt auch darauf an, ob Sie selber arbeiten etc. Pauschal schwer zu sagen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2009



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