Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre erste Antwort. Kann ich die Berücksichtigung der Betreuungskosten einer Tagesmutter dann nur über einen Rechtsanwalt klären lassen? Ich bin berufstätig. Der Kindergarten bietet keine Ganztagsbetreuung. Deshalb bin ich auf die Tagesmutter angewiesen. Ist die Betreuung durch eine Tagesmutter der Betreuung in einem Kindergarten bzw. einer anderen sozialen Einrichtung nicht gleichzusetzen? Insbesondere, wenn es keine Alternative wie z.B. den Ganztagskindergarten gibt? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße Froesi11
Mitglied inaktiv - 17.08.2009, 11:44