Hallo ! Folgender Sachverhalt : -Unterhaltspflichtiger Vater kündigt nach 15 Jahren seinen Job - fängte eine neue Stelle an , wo er nach 4 Wochen wieder gekündigt wird -fängt dann in einer Zeitarbeitsfirma bei der er gerade mal den Selbstbehalt verdient Nach welchem Einkommen wird der Unterhalt gerechnet : - nach dem ersten Job den er selbst aufgegeben hat - oder nach dem jetzigen Job wo er weit weniger verdient ? lg
von safrarja am 07.07.2011, 10:17