Hallo Frau Bader, ich sitze gerade an unseren Erstanträgen für Wohngeld und Kinderzuschlag. Nun habe ich erfahren, eine Steuerrückzahlung zählt im Bezugszeitraum beim Kinderzuschlag als Einkommen. Wenn ich den Antrag für Kinderzuschlag erst im Monat nach der Rückzahlung stelle, wäre es Vermögen oder? Gilt vereinfacht gesagt : Alles was vor Antragsstellung da ist und dazu kommt ist Vermögen und Alles was nach Antragsstellung dazukommt ist Einkommen? Eines unserer Autos steht gerade zum Verkauf, gilt hier das selbe Prinzip? Wenn es erst nach der Antragsstellung verkauft wird, zählt der Erlös als Einkommen? Mit freundlichen Grüßen leokardia
von leokardia am 26.04.2017, 17:17