Hallo! Habe Erzieuungsurlaub für 2 Jahre beantragt, 1 Jahr bekomme ich Elterngeld, bis März 2011. Wer bezahlt weiter? Binn alleinerziehend, habe unbefristeten Vertrag (bin Ärztin), so, dass ich mich nicht als arbeitslos melden kann um Geld zu beantragen . Wer ist denn für uns zuständig?
Danke.
Mitglied inaktiv - 11.01.2011, 23:11
Antwort auf:
Kinderbetreuungszeit
Hallo,
primär der KV, der für Mutter und Kind Unterhalt zahlen muss. Ansonsten H4 und andere soziale Leistungen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2011
Antwort auf:
Kinderbetreuungszeit
Hallo
In erster Linie der Vater des Kindes.
Unterhalt für das Kind und Betreuungsunterhalt für Dich bis zu 3 Jahre.
Wenn er nicht zahlen kann, dann kannst Du nur Hartz 4 beantragen.
Wohngeld und Kindergeld + Unterhalt oder Vorschuss werden wohl nicht ausreichen.
Mitglied inaktiv - 12.01.2011, 07:39