Frage: Kinderbetreuung bei Alg2

Guten Tag Frau Bader! Ich habe gehört, dass man als "Arbeitsloser" sprich Alg2 Empfänger sein Kind erst ab 3 Jahren in die Kita bringen darf weil man vorher keinen Anspruch hätte. Wie schaut es denn aus, wenn man bei der Arge als "arbeitssuchend" gemeldet ist jedoch nebenbei noch eine geringfügige Beschäftigung ausübt, wovon die Arge weiß?Hat man dann Anspruch das Kind schon zum 2. Geburtstag in die Kita zu bringen? Vielen Dank für Ihre Antwort :-))

Mitglied inaktiv - 13.10.2010, 18:17



Antwort auf: Kinderbetreuung bei Alg2

Hallo, das kommt auf das Bundesland an Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2010



Antwort auf: Kinderbetreuung bei Alg2

Das wäre Brandenburg. Wäre für eine Antwort sehr dankbar

Mitglied inaktiv - 14.10.2010, 14:36



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