Kann unser Sohn Elternzeit beantragen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann unser Sohn Elternzeit beantragen

Unser Sohn ist 21 und wird nun Vater.Die Kindsmutter ist aber erst 16 Jahre alt.Könnte unser Sohn Elternzeit für 2 Jahre in Anspruch nehmen und im 3.Jahr Landeserziehungsgeld beantragen?Er ist seit Januar arbeitslos.Oder könnte das sogar die Kindsmutter in Anspruch nehmen?

von Lilliani am 12.03.2013, 20:50



Antwort auf: Kann unser Sohn Elternzeit beantragen

Hallo, jedes Elternteil kann bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. dies setzt aber voraus, dass man ein Arbeitgeber hat. Ihr Sohn kann sich bis zu drei Jahre beim Arbeitsamt freistellen lassen.Die bis zu 14 Monaten Elterngeld kann man sich, wenn man zusammen lebt, frei aufteilen. Ich frage mich jedoch, wovon die beiden leben wollen. bei Harz IV könnten sie Probleme bekommen, da nicht erkennbar ist, warum er in Elternzeit geht und sich nicht eine neue Tätigkeit sucht. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.03.2013



Antwort auf: Kann unser Sohn Elternzeit beantragen

Ist die Frage ernst gemeint? Wie wäre Unterstützung bei der Kinderbetreuung durch Sie/Tagesmutter/Krippe und Schule für die Mutter und eine Ausbildung oder ein nachgeholter Schulabschluss für den Vater?

von Lina_100 am 12.03.2013, 20:55



Antwort auf: Kann unser Sohn Elternzeit beantragen

Ja das ist ernst gemeint.Mein Sohn hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und einen Facharbeiter in der Tasche.Mein Mann,ebenso ich und die Eltern der Kindsmutter sind alle Vollzeitbeschäftigt.Ich selbst habe noch ein Kleinkind.

von Lilliani am 12.03.2013, 21:05



Antwort auf: Kann unser Sohn Elternzeit beantragen

Elternzeit gibt es nur, wenn man einen Arbeitgeber hat. Vor allem muss er mit dem Kind in einem Haushalt leben dafür, was er wohl nicht tut schätze ich, wenn die Mutter noch so jung ist. Wenn noch ein Kleinkind da ist und vor allem zwei helfende Großelternpaare, dann sollte er sich schnellstmöglich Arbeit suchen, er hat auch eine Unterhaltspflicht. Tagesmutter, Krippe, etc. Wovon will er in Elternzeit ( die gar nicht geht ) leben und UNterhalt zahlen ?

von Sternenschnuppe am 12.03.2013, 21:38



Antwort auf: Kann unser Sohn Elternzeit beantragen

Ich denke die werden wohl nach der Geburt zusammenziehen.Ich hoffe das er bis dahin wieder Arbeit hat.

von Lilliani am 12.03.2013, 21:41



Antwort auf: Kann unser Sohn Elternzeit beantragen

Elternzeit?Ich war vor der Geburt unseres letzten Kindes auch arbeitslos.Ich habe den Sockelbetrag von 300 Euro splitten lassen auf 150Euro und hatte so 2 Jahre Elterngeld.Im 3.Jahr habe ich Landeselterngeld bekommen.

von Lilliani am 12.03.2013, 21:49



Antwort auf: Kann unser Sohn Elternzeit beantragen

Na aber bei dir hat wohl der mann noch für den Lebensunterhalt gesorgt. Wer soll das bei Deinem Sohn machen, die minderjährige Kindesmutter? Er kann zwar Elternzeit nehmen, wird aber wohl kaum Geld bekommen. Halt die 300 € Mindestsatz, oder wenn er sie sich auf 2 jahre auszahlen wird dann eben 150 €. Rest darf dann Hartz4 beantragt werden. Kindergeld für die Kindesmutter fällt IMO weg wenn sie selbst ein Kind bekommt. Dein Sohn dürfte eh keines mehr bekommen. Und Anrecht auf ALG verliert er wenn er Elternzeit beantragt. Sorry, aber daheim bleiben und Elternzeit nehmen muß man sich auch leisten können. Weiß ja nicht ob die Kindesmtter noch zur Schule geht bzw Ausbildung. Sie sollte sich aber dringend beistand vom JA holen wie das weitergehen soll.

Mitglied inaktiv - 12.03.2013, 22:44



Antwort auf: Kann unser Sohn Elternzeit beantragen

Natürlich DARF er Elternzeit nehmen. Er bekommt den Sockelbetrag und Harz4, wenn sonst keine Ansprüche bestehen. Das Kind hat ein Recht auf drei Jahre Betreuung durch einen Elternteil und keiner kann die Eltern zwingen, das Kind mit 8 Wochen in die Krippe zu geben. Die Frage ist, ob es klug ist - dann ist er drei weitere Jahre aus dem Beruf raus, was seine Chancen auf einen guten Job nicht gerade erhöht. Vielleicht reicht ja ein Jahr? Aber verbieten kann es ihm keiner. Nicht nur Elternzeit, auch Kinder an sich muss man sich leisten können. Ich gehe davon aus, dass das Kind nicht geplant war und daher der Aspekt des Leisten-Könnens nicht ausreichend bedacht wurde. Das ist fraglos unerfreulich, aber jetzt ist das Kind im Brunnen (bzw. im Bauch) und man kann schimpfen wie man will. Dennoch ist das Sozialsystem in D so angelegt, dass ein Kind bis zu drei Jahre komplett von einem Elternteil versorgt werden DARF.

von Strudelteigteilchen am 13.03.2013, 06:51



Antwort auf: Kann unser Sohn Elternzeit beantragen

beim Ausgangsposting war nicht davon auszugehen dass er überhaupt mit dem Kind zusammen wohnt. Elternzeit ansich gibt es auch nur , wenn man einen AG hat, bedeutet nämlich lediglich dass einem der Job erhalten bleibt, Krankenkasse frei ist etc. Ich gehe davon aus, dass es sehr stark am Sachbearbeiter liegen wird, ob der Dtaat da einspringt und wie viel, mit welchen Auflagen. Vorrausgesetzt sie leben zusammen, ansonsten sehe ich gar keine Grundlage für "Elternzeit"

von Sternenschnuppe am 13.03.2013, 08:59



Antwort auf: Kann unser Sohn Elternzeit beantragen

Er kann keine Elternzeit nehmen, denn er hat keinen AG! Er kann sich arbeitslos melden und sich dann von der Arbeitssuche freistellen lassen (für max 3 Jahre), bräuchte dann aber vom Staat finanzielle Unterstützung. Und der Staat wird ihm schon nahelegen, sich Arbeit zu suchen. Denn setzt man Kinder in die Welt, hat man auch die Verpflichtung, für deren Unterhalt zu sorgen. Das gilt übrigens auch für die Kindsmutter (Elternzeit ist an kein Alter gebunden). Mit abgeschlossener Berufsausbildung wird er sicherlich leichter eine Arbeit finden, als die Kindsmutter! Wie machen Sie das denn mit Kleinkind und Vollzeitbeschäftigung? Gruß Sabine

von SumSum076 am 13.03.2013, 09:06



Antwort auf: Kann unser Sohn Elternzeit beantragen

Stimme voll zu!

von SumSum076 am 13.03.2013, 09:06



Antwort auf: Kann unser Sohn Elternzeit beantragen

Ganz ehrlich, ich finde der Kindsvater soll zusehen dass er seine kleine Familie ernähren kann. Die KM sollte das 1. Jahr die Elternzeit nehmen und danach schleunigst ihre Schule weiter machen anschließend Lehre ecta. Das währe wohl das Vernünftigste.

von Julisa am 13.03.2013, 10:16



Antwort auf: Kann unser Sohn Elternzeit beantragen

Nein, das hängt nicht vom SB ab. Beide "dürfen" natürlich nicht zu Hause beiben und H4 beziehen, aber wenn die KM zur Schule geht oder eine andere Art der Ausbildung macht - also für die Kinderbetreuung nicht zur Verfügung steht - dann hat der SB beim JC keine Handhabe gegen den KV, dass er den zum Arbeiten zwingen kann. Selbstverständlich sind aber andere Einkommensquellen auszuschöpfen. Die KM bekommt u.U. Bafög, ihr steht finanuielle Unterstützung durch ihre Eltern zu, ihr eigenes Kindergeld, Kindergeld für das Baby, Erziehungsgeld - dann hat sich das mit H4 vielleicht sowieso erledigt. Aber das JC hat keinerlei Handhabe gegen Eltern, die ein Kind unter 3 nicht in Fremdbetreuung geben möchten. Ich kann mir - ganz persönlich - sogar vorstellen, dass es in dem Fall der AP durchaus sinnvoll ist, wenn der KV ein Jahr zu Hause bleibt und die KM ihre Ausbildung mit möglichst wenig Unterbrechung sofort fortsetzt.

von Strudelteigteilchen am 13.03.2013, 10:36



Antwort auf: Kann unser Sohn Elternzeit beantragen

Ich sag, ja, zu wenig Informationen. Und, nicht jede Ausbildung kann unterbrochen werden. Ich habe zB Diätassistentin gelernt, da muß du in 4 Jahren durch sein, sonst war die Ausbildung umsonst. Wir hatten jemanden in der Klasse welche wegen schwerer Krankheit sehr viele Kranktage hatte, die mußte deshalb auch ein Jahr wiederholen. Hätte sie nicht irgendwie geschafft die Krankentage im 4ten Jahr runterzuschrauben (fragt lieber nicht wie) und es gleichzeitig mit der Prüfung geschafft, wäre das alles für die Katz gewesen. Gibt keien Ausnahmeregelung da, war jedenfalls so damals der Fall. Sie hatte extra nachgehackt. Auch Mutterschaftsurlaub und Elternzeit werden da nicht berücksichtigt. Kannst du wzar nehmen, aber es wird dir negativ angerechnet. Da kann es dann also sinnvoll sein, wenn der KV Eltermzeit nimmt. Nur, Frage ist wie lange. Ich kann verstehen wenn man dann sagt, OK, das Jahr wo es Elterngeld gibt bleibe ich daheim. Oder machen verringerte Teilzeit - auch das ist in Elternzeit ja möglich. Aber, kein Einkommen, minderjährige Mutter die noch Schule/Ausbildung vor sich hat, dan muß man IMO in den sauren Apfel beißen und sagen, OK, gehe ich nach spätestens einem Jahr wieder arbeiten. Dann ist auch Kinderbetreuung per Tagesmutter/KiTa kein Thema mehr. Müssen die meisten Frauen auch so machen, und da arbeitet oft der Kindesvater noch voll. Und wie gesagt, man kann auch Teilzeit machen, auch das wäre ja eine Option. So wäre zumindestens ein Teil des Familieneinkommens gesichert.

Mitglied inaktiv - 13.03.2013, 11:21



Antwort auf: Kann unser Sohn Elternzeit beantragen

Wenn das Mädel 16 ist gehe ich davon aus, dass sie noch in die Schule geht. Also noch keine Berufsausbildung macht. Dann kann sie problemlos ein Jahr pausieren und danach die Schule weiter machen. Auch in den meisten Ausbildungsberufen ist so eine Zwischenpause möglich. Dein Fall ist eher die Ausnahme. Und wenn der KV sich einen anständig bezahlten Job sucht, dann muss der Staat nicht wieder ran. Er hat eine abgeschlossene Ausbildung. Vor allem verstehe ich nciht warum er unbedingt 3 Jahre Elternzeit machen will, wer bitteschön kann sich sowas Heute noch leisten??

von Julisa am 14.03.2013, 10:33



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kann ich Elternzeit beantragen?

Mein Sohn ist 6 Monate alt und ich habe gleich nach dem Mutterschutz wieder auf 450€ Basis weitergearbeitet. Kann ich Elternzeit beantragen? Wenn ja mit welcher Frist? Auch Elternzeit mit Teilzeit? Habe ich dann auch einen Kündigungsschutz? Danke schon einmal.


Elternzeit beantragen

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in Vollzeit beschäftigt. Mein Mutterschutz beginnt am 25.11. Mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 06.01., mein Mutterschutz endet am 03.03. Ich möchte nach der Geburt meines Kindes 1 Jahr zuhause bleiben und dann in Teilzeit wieder kommen. Ich habe jetzt schon öfters gelesen, dass man die Elter...


Elternzeit beantragen

Guten Abend Frau Bader, mein Mann möchte gern 2 Monate Elternzeit beantragen. 1 Monat direkt nach der Geburt und 1 Monat dann später. Mein ET ist voraussichtlich der 17.02., es wird aber wohl ein geplanter Kaiserschnitt. Der Termin steht aber noch nicht fest. Kann er im Antrag dann auch einfach schreiben: Elternzeit 1.Lebensmonat direkt ab Gebur...


Neue Elternzeit beantragen ohne Restelternzeit zu verlieren

Hallo, ich habe bereits zwei Kinder und erwarte nun mein 3. Kind. Für Kind 1 habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt und habe dies vorzeitig wegen Mutterschutz von Kind 2 beendet. Für Kind 2 habe ich direkt die ganzen drei Jahre Elternzeit genommen und anschließend die Restelternzeit von Kind 1 angehängt. Nun ist es so, dass ich auch diese...


Vater nochmals nachträglich Elternzeit beantragen

Sehr geehrte Frau Bader, mein Ehemann hat direkt nach der Geburt unseres Sohnes zwei Monate Elternzeit genommen. Ich habe 1,5 Jahre Elternzeit und fange nächstes Jahr im Sommer wieder an zu arbeiten. Nun ist es so, dass wir nächstes Jahr, bevor ich meine neue Stelle antrete umziehen werden und unser Sohn dann dort in die Kita gehen wird. D...


3 Jahre oder 1 Jahr Elternzeit beantragen

Hallo ich möchte bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Nun ist meine Lage diese: Ich möchte eigentlich 3 Jahre in Elternzeit gehen und davon 1 Jahr zu Hause bei dem Kind bleiben, in welchem ich auch Elterngeld beziehen möchte, und 2 Jahre Vollzeit zur Schule gehen und mich weiterbilden und dann mit Bafög über die Runden kommen. Mein ...


Bei neuem Arbeitgeber TZ in Elternzeit beantragen

Liebe Frau Bader, ich habe in der Elternzeit mit Elterngeldbezug ein lukratives Angebot erhalten von einer anderen Firma. Ich erwäge, den Arbeitgeber zu wechseln nach Ende meiner 12 Monate Elternzeit, möchte aber eigentlich einen Vollzeitvertrag mit Teilzeit in der Elternzeit verhandeln. Ich habe ansonsten Angst, mit einem Teilzeitvertrag beim n...


Muss ich jetzt Elternzeit beantragen?

Hallo Frau Bader, mein Vorhaben war bisher im Januar in Elternzeit zu gehen. Dieses Vorhaben habe ich meinem Arbeitgeber gegenüber auch ausgesprochen, ich hatte sogar bereits vorab einen Elternzeitantrag zum Gegencheck ausgefüllt per Email geschickt, allerdings sollte ich an diesem etwas korrigieren und außerdem muss der offizielle Antrag per P...


Elternzeit beantragen für Neugeborenes und Nutzung Rest-Elternzeit erstes Kind

Liebe Frau Bader, liebes Forum, unsere dritte Tochter wurde in den letzten Tagen geboren und wir haben noch mehrere Monate Rest-Elternzeit unserer ersten Tochter, die jedoch im August 8 Jahre alt wird. Wir würden nun gerne Elternzeit beantragen bei dem Arbeitgeber meiner Frau. Unsere Idee war, das wir folgt zu tun, auch um die Rest-Elternzei...


2. Elternzeit beantragen - Wechsel von Teilzeit zu voller Elternzeit

Guten Tag, ich habe eine etwas speziellere Frage, was die Beantragung meiner 2. Elternzeit betrifft. Ich habe mich dazu bereits im Amt erkundigt, bin mir nun, aufgrund anderer Aussagen, wieder unsicher. Vorab: Geburtsdatum meiner Tochter ist der 20.07.18. Eine erste Elternzeit, in der ich auch das volle Elterngeld in Anspruch genommen habe, ...