Sehr geehrte Frau Bader! Da mich mein alter Arbeitgeber nach dem Ende der Elternzeit gekündigt hätte, habe mir neue Arbeit gesucht. Diese habe ich zum 1.1.05 gefunden. Daraufhin habe ich bei meinem alten Arbeitgeber eine Aufhebungsvertrag unterschrieben und die Elternzeit vorzeitig beendet. Leider habe ich nun heute von meinem neuen AG die Kündigung zum 28.12.05 erhalten. Wäre also somit zum 1.3.05 arbeitslos. Mein Kind wird im September 05 3 Jahre alt. Könnte ich nun beim Arbeitsamt noch die restliche Elternzeit beantragen bis zum 3. Lebensjahr? Muß das Arbeitsamt zustimmen? Vielen Dank! MFG Sibs
Mitglied inaktiv - 14.02.2005, 17:07