Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite als Flugbegleiterin, das heißt, bei einer Schwangerschaft bleibe ich sofort zu Hause und werde auch nicht zu anderen Arbeiten herangezogen. Das Gehalt wird anteilmäßig weitergezahlt . Nun habe ich vom 01.04.2013 bis zum einschließlich 31.12.2013 unbezahlten Urlaub eingereicht und auch bekommen. So weit so gut. Wenn ich in diesem unbezahlten Urlaub nun krank oder schwanger werde hat meine Firma damit nichts mehr zu tun und ich bekomme auch kein Geld. Nun ist es bei mir aber so : Ich bin schwanger, Anfang 6. Woche. Das heißt, ich bin schon vor dem Antritt des unbezahlten Urlaubs schwanger geworden. Gilt hier, dass ich den unbezahlten Urlaub nicht antreten kann ( im Nachhinein) , oder ist es egal zu welchem Zeitpunkt die Schwangerschaft eingetreten ist ? Es handelt sich um eine künstliche Befruchtung, der Zeitpunkt der Befruchtung ist also definitiv bekannt. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Im voraus vielen herzlichen Dank.
von Maelle66 am 16.04.2013, 19:31