Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kann der ag vom vertragszusatz zurücktreten bei erneuter schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: kann der ag vom vertragszusatz zurücktreten bei erneuter schwangerschaft

Dine84

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guten tag, ich hab folgendes problem..... ich bin noch in elternzeit bis 23.9.15, habe einen teilzeitvertrag der ein zusatz zu meinem bestehenden vertrag ist zum 1.1. unterschrieben der besagt da sich bis ende meienr elternzeit für weniger stunden arbeite.... bis dahein alles ok.... jetzt bin ich schwanger und müsste meien ag ja informieren (wegen fehlenden immunschutz werde ich wieder ein beschäftigungsverbot erhalten) informiere ich meinen ag nun bevor oder nachdem mein vertrag begonnen hat?? kann er vom vertrag zurück treten wenn ich vorher bescheid gebe? (ich hab vom arzt noch nichts schriftliches bekommen, das würde eh erst nächste woche bestätigt werden) muss mir mein gehalt gezahlt werden wenn ich quasi nicht arbeiten war und direkt ins beschäftigungsverbot gehe? und noch etwas anderes ist mir aufgefallen beim lesen hier.... muss ich aus der elternzeit raus bevor der neue mutterschutz beginnt??warum und wie mach ich das denn nun? ich hoffe auf eine schnelle antwort, vielen dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie den Teilzeitvertrag von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, teilen sie die Schwangerschaft mit. Dann werden Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten. Sie bekommen dann den Teilzeitlohn weiter. am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes können Sie dann die erste Elternzeit beenden bekommen das Mutterschaftsgeld voll umfänglich. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Hey Glückwunsch zum Baby. Warte ab bis Du den Zusatz schriftlich hast, dann kannst Du es nachweisen. Zurücktreten kann er davon nicht mehr, das ist unzulässig. Elternzeit beendest Du zum Tag vor neuem Mutterschutz dann, somit erhältst Du volles Mutterschutzgeld. Das meldest Du nur, geht formlos und kann nicht verweigert werden.


Dine84

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ok... also angenommen ich kann am 5.1. zu meinem doc ( da ist der nämlcih erst wieder da) müste ich dann den tag arbeiten gehen (wär der 1. arbeitstag) oder melde ich mich krank... ih weiß das ist nicht ganz richtig... aber da mir der immunschutz fehlt ist das echt mist wenn ich mir direkt was weg schnapp.... zum mutterschutz, wie lange vorher muss ich das machen? wenn ich vom doc den beischeid habe über möglichen et? aber schriftlich ja?


Dine84

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ach und den vertragszusatz habe ich ja schon.... also das ist unter dach und fach.... die schriftliche bestätigung vom arzt allerdings nicht.... also warten bis die ss bestätigt ist oder ist das jetzt egal da der vertrag ja unterschrieben ist?


Sternenschnuppe

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Wie weit bist Du denn jetzt ? Am Anfang ist das Baby eh noch nicht bei Dir angeschlossen. Und meist arbeitet man ja auch weiter bis man es weiß. Wenn Du den Zusatz hast, dann bist Du eh auf der sicheren Seite, aber ich würde die Schwangerschaft erst bestätigen lassen bevor Du da die Pferde scheu machst. Mein Doc gibt BV erst ab Sichtung des Herzschlages. Vielleicht AU solange ?


Dine84

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bin jetzt 6. woche.... der doc (vertretungsarzt) hat heut gesehen das dottersack da ist und nen leichtes flackern war zu sehen aber duetlicher ist es halt nächste woche....und er sagte er kann die schwangerschft bestätigen..... soll aber halt nächste woche zu meinem doc..... verzwickter mist krams.....


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