Kann ich spontan 3 Monate Elternzeit beantragen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich spontan 3 Monate Elternzeit beantragen?

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist seit Ablauf des Mutterschutzes in Elternzeit. Diese läuft noch bis November ( 9 Monate insgesamt) und jetzt würde ich gerne noch 3-4 Monate anhängen. Geht das denn so einfach? Der ursprüngliche Plan war, dass unser Baby dann in die Kita geht... was ich aber jetzt gerne verwerfen würde. Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen, Ina

von Jonali am 25.07.2017, 23:42



Antwort auf: Kann ich spontan 3 Monate Elternzeit beantragen?

Hallo, Antragsfrist 7 Wo. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.07.2017



Antwort auf: Kann ich spontan 3 Monate Elternzeit beantragen?

sieben wochen vorher den antrag stellen. du darfst insgesmt 3 teile elternzeit nehmen, also nicht 30 mal 2 wochen oder so. du darfst bis zu 24 monate über den 3. geburtstag hinuas nehmen. warum nur 4 monate? du kannst doch teilzeit INNERHALB einer laufenden Elternzeit arbeiten. dann bist du geschützt mit kündigungsschutz etc. wann ist dein kind geboren?

von mellomania am 26.07.2017, 05:27



Antwort auf: Kann ich spontan 3 Monate Elternzeit beantragen?

Jein, Du kannst - mit Zustimmung des AG. Da man sich für die ersten 2 Jahre festlegen muss beim ersten Mal. Und du hast scheinbar dem AG gesagt das du nach dem Mutterschutz wieder VZ arbeitest. Also kann der jetzt darauf pochen das du dich auch daran hälst. Ansonsten gilt, man muss die EZ dem AG bis zu 7 Wochen vorher mitteilen, mit Zustimmung des AG kann die Frist auch kürzer sein. Mal ja, mal nein - das geht nicht. Auch der Ag muss eben Planungssicherheit haben. Was aber eben auch geht ist das man wegen EZ die Arbeitszeit reduziert auf bis zu 30 Std die Woche. Und jedes Elternteil hat eine "eigene" EZ - was dein Mann also mit seinem AG ausgemacht hast ist genau so sein Ding wie das was du mit deinem ausgemacht hast. was es aber nicht gibt ist EG. Das gibt es längstens bis zum 14ten Lebensmonat. Ob ihr da noch einen Rechtsanspruch habt für die Monate 13 und 14 (3 hast du beim Mutterschutz verbraucht, 9 Dein mann in seiner EZ) hängt davon ab ob dein Mann wirklich erst nach deinem Mutterschutz EG bezogen hat oder evtl schon vorher. Dann sind eure 14 Monate nämlich durch. Auch dein mann kann nicht so einfach verlängern - weil er ja scheinbar auch nur die 9 Monate gemeldet hatte. Auch er müsste sich wegen Verlängerung das OK von seinem AG holen. Also, in Ruhe mit dem AG reden und auf sein Verständnis hoffen. Und dann klare Ansagen machen, ein schwammiges ich glaube ich gehe mal für 3-4 Monate noch in EZ kommt nicht so gut an bei den meisten AG......

Mitglied inaktiv - 26.07.2017, 08:00



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