Hallo Frau Bader! Ich habe eine frage und hoffe, dass sie mir helfen können! Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und nach der Geburt meines Sohnes zwei Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber angegeben. Jetzt wollte ich aus finanziellen Gründen schon nach einem Jahr zurück und mein Arbeitgeber kann mich noch nicht einstellen. Jetzt ist mein Sohn ein Jahr, ich bin wieder Schwanger und bekomme bis im nächsten Jahr zum 20.09 Arbeitslosengeld, bis mein Arbeitgeber mich wieder einstellen kann. Die Frage ist jetzt, wie wird das Elterngeld bei dem 2 Kind berechnet? Nach dem Arbeitslosengeld, meinem letzten Vollzeitgehalt oder dem letzten Elterngeld? Vielen Dank im voraus und Liebe Grüße, Marianne
von Jubi1676 am 13.10.2015, 11:35