Hallo Frau Bader,
mein letzter Elterngeldbezug (Mai 2010 -April 2011) ermittelte sich aus 2 Teilzeitstellen, von denen eine befristet war und nicht mehr aktuell ist. Ab Januar 2012 werde ich wieder Elterngeld beziehen. In der Zwischenzeit habe ich nicht gearbeitet.
Sehe ich das richtig, dass ich dann 300€ Elterngeld erhalte?
Die 2.Frage bezieht sich auf meinen Mann: ist es möglich, dass mein Mann seine 2 Monate Elternzeit direkt ab Entbindungstag nimmt und ich meine 3 Jahre dann im Anschluss?
Vielen Dank
Kathrin
von
Katti1981
am 23.06.2011, 13:43
Antwort auf:
Höhe Elterngeld
Hallo,
1. Elternzeit können Ihr Mann und Sie parallel bis zu 3 Jahren nehmen. Elterngeld können Sie zusammen bis zum 14. Lebensmonat beziehen - zwei Monate (=MG-Bezug= werden immer der Mutter angerechnet
2. Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermona-te vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehroder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen werden die betreffenden Monate auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2011
Antwort auf:
Höhe Elterngeld
Kommt dein 2. Kind im Januar?
Dann wird dein Elterngeld aus dem Einkommen aus den Monaten
Dez 11 - Mutterschaftsgeld (fällt raus)
Nov 11 bis Mai 11 - 7x kein Gehalt.
Apr 11 bis Mai 10 - Elterngeld (fällt raus)
Apr 10 - Mutterschaftsgeld für Kind 1 (fällt raus)
Mrz 10 bis Nov 09 - 5x Gehalt aus den 2 Jobs.
Dies wird addiert und durch 12 geteilt.
Davon gäbs dann ca 65-67%.
Ob das mehr oder weniger als 300 Euro sind, kann ich dir nicht sagen.
Auf jeden Fall gibts den Geschwisterbonus von 10% oder mindestens 75 Euro dazu.
2. Versteh ich dich richtig, dass du deine 3 Jahre Elternzeit nach der Elternzeit deines Mannes nehmen willst - um sozusagen deinen Mutterschutz auszusparen?
Das ginge nicht, denn dein Mutterschutz wird (in fast jedem Fall) auf deine Elternzeit angerechnet.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 24.06.2011, 08:39
Antwort auf:
Höhe Elterngeld
Kannst Du machen, aber Elterngeld wird nur für die erste 14 Lebensmonate gezahlt.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 24.06.2011, 09:03
Antwort auf:
Höhe Elterngeld
Hallo Sabine,
danke für die Antwort.
Zur Elternzeit meines Mannes:
Nein, an das Mutterschaftsgeld hab ich gar nicht gedacht. Mir gefällt nur der Gedanke, dass mein Mann während meiner Wöchnerinnenzeit zu Hause ist.
Aber wird dann das Mutterschaftsgeld auf sein Elterngeld angerechnet?
Gruß
Kathrin
von
Katti1981
am 24.06.2011, 11:58
Antwort auf:
Höhe Elterngeld
Ne, es wird weiter mit deinem Elterngeld verrechnet.
Bedeutet, dass ihr in den ersten 8 Wochen dein Mutterschafts- und sein Elterngeld erhaltet.
Danach bekommst du noch das Elterngeld bis zum 1. Geburtstag. Meldest du drei Jahre Elternzeit an, endet diese am 3. Geburtstag des Kindes.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 24.06.2011, 16:56