Hallo Frau Bader! Habe meinen voraussichtlichen Entbindungstermin am 11.03.2011! Seit 01.04.2010 beziehe ich Arbeitslosengeld I. Würde dann nur das Nettoeinkommen in der Zeit vom 12.03.2010 bis 31.03.2010 zur Berechnung dienen? Also z.B. Nettoverdienst in dieser Zeit ist 600,00 Euro und dieses geteilt durch 12 Monate, wären dann 50,00 davon 67% = Elterngeld? Also Mindestbetrag von 300,00 monatlich? Vielen Dank im voraus! Mit freundlichen Grüßen Sess
Mitglied inaktiv - 11.01.2011, 19:28