Hallo Frau Bader! Ich bin seit 1.6.05 arbeitslos. In 4Wochen möchte ich meinen Freund heiraten. Gewissenhaft habe ich beim Arbeitsamt für den Tag der Hochzeit und für die 14Tage danach Urlaub einreichen wollen. Die Beraterin im AA hat mich grade geschockt. Das ginge nicht, weil ich keine 3Monate arbeitslos bin. Aber die Hochzeit ist doch seit langem geplant. Kann das AA mein Hochzeit platzen lassen, weil ich an einem Freitag heirate und an diesem Tag nicht zur vollen Verfügung stehe? Gibt es da keine Sonderegelungen? Ich solle eine Woche vor dem Termin persönlich vorsprechen. Da soll entschieden werden, ob ich an dem tag und für die Zeit der längst gebuchten Flitterwochen Urlaub bekommen kann. Ist das alles so rechtens? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 08.06.2005, 12:56