Hilfe!!! Erziehungsurlaub falsch beantragt????

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hilfe!!! Erziehungsurlaub falsch beantragt????

Hallo! Ich habe diesen Beitrag schon einmal geschrieben und man hat mich an sie weitergeleitet. Ich habe da mal eine Frage: Ich habe meinen Erziehungsurlaub erst mal nur für ein Jahr beantragt und wollte jetzt ein Jahr verlängern und da sagt doch glatt mein Chef zu mir das sei rechtlich gesehen nicht möglich. Ist das wirklich wahr? Oh Gott! PANIK!!!!! Bitte, wenn hier jemand irgendetwas darüber weiß dann würde ich mich echt freuen. Ich habbe total die Panik sie jetzt schon weggeben zu müssen! Ausserdem habe ich folgendes im Internet gefunden, aber ich verstehe es nicht: § 16 Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs (1) Der Arbeitnehmer muß den Erziehungsurlaub spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, von dem ab er ihn in Anspruch nehmen will, vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welchen Zeitraum oder für welche Zeiträume er Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen will. Eine Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub oder ein Wechsel unter den Berechtigten ist dreimal zulässig. Bei Zweifeln hat die Erziehungsgeldstelle auf Antrag des Arbeitgebers mit Zustimmung des Arbeitnehmers zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Voraussetzungen für den Erziehungsurlaub vorliegen. Dazu kann sie von den Beteiligten die Abgabe von Erklärungen und die Vorlage von Bescheinigungen verlangen. (2) Kann der Arbeitnehmer aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund einen sich unmittelbar an das Beschäftigungsverbot des § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes anschließenden Erziehungsurlaub nicht rechtzeitig verlangen, kann er dies innerhalb einer Woche nach Wegfall des Grundes nachholen. (3) Der Erziehungsurlaub kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Abs. 1 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Eine Verlängerung kann verlangt werden, wenn ein vorgehender Wechsel in der Anspruchsberechtigung aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann. (4) Stirbt das Kind während des Erziehungsurlaubs, endet dieser spätestens drei Wochen nach dem Tode des Kindes. (5) Eine Änderung in der Anspruchsberechtigung hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Für mich geht draus nicht hervor, das ich nicht mehr verlängern kann, aber ich bin ja auch kein Experte! :-)) Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich in dieser Sache beraten könnten. Vielen Dank! Liebe Grüße norincy

Mitglied inaktiv - 03.03.2007, 09:06



Antwort auf: Hilfe!!! Erziehungsurlaub falsch beantragt????

allerdings muss dein arbeitgeber der verlängerung zustimmen. hat dein ag nichts dagegen, kannst du verlängern. hättest du sofort 2 jahre beantragt, hättest du ein drittes jahr auch ohne einverständnis des ag anhängen können. lg two_kids

Mitglied inaktiv - 03.03.2007, 22:37



Antwort auf: Hilfe!!! Erziehungsurlaub falsch beantragt????

es geht eindeutig hervor, dass eine Verkürzung/Verlängerung der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf. Also verlängern kann man, ja, aber nur wenn beide zustimmen.

Mitglied inaktiv - 04.03.2007, 22:11



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