Hallo,
Ich hab mal eine Frage. Und zwar sind der KV u ich seit 15 Monaten getrennt. Er fährt zur See, ist aber regelmäßig zu Hause (fährt 14Tage/14Tage frei). Den Umgang in der Zeit hat er festgelegt. Die vom Jugendamt sagt, ich solle froh sein, dass er sich überhaupt kümmert u die Zeiten so hinnehmen.
Er hat ihn in den zwei Wochen 2x am WE (jeweils 8Std) und 4x in der Woche (jeweils zwischen 3 u 4Std) die Zeiten verschiebt er auch oft, gerade am Wochenende, da er lieber feiern geht (er ist 38, ich 31 u der Kleine 3J)
In seiner Zeit parkt er ihn dann vor dem Fernseher oder Tablet damit er in ruhe rauchen kann bzw einfach seine Ruhe hat. Oder er fährt mit ihm zu Freundinnen die Kinder haben damit er was zu spielen hat u der Papa seine Ruhe. Dabei, so finde ich, sollte mein Kleiner was von seinem Vater haben...
Nun ist es so, dass er, wenn ich mal nicht so mit mache wie er will, er auf stur stellt. Oder mir vor hält, dass er nur zu seinem Vater soll damit ich Freizeit habe. U wenn er mal bei ihm schlafen soll hat er keine Zeit (ist bisher 2X vorgekommen) oder mir wird gesagt wie egoistisch ich bin...
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Gibt es die Möglichkeit auf alleiniges Sorgerecht? Gerade weil er ja auch zur See fährt u sich nicht wirklich kümmert... wir waren nicht verheiratet.
Ich brauche jetzt nämlich nen Kinderreisepass u er stellt sich wieder quer... langfristig hab ich darauf echt keine Lust
Danke im Voraus
U LG
von
Knatti
am 19.02.2017, 11:48
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht
Hallo,
Sie müssten dies gerichtlich beantragen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist grundsätzlich von dem gemeinsamen Sorgerecht auszugehen. Es muss wesentliche Gründe geben, die dagegen sprechen. Sie müssten hier Argumente nennen, warum Sie nicht die 14 Tage, wo er auf See ist, nicht abwarten können.
Ich sehe die Chancen nicht als besonders gut an.
Den Zusammenhang zum Umgang verstehe ich nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.02.2017
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht
Alleiniges Sorgerecht gibts nur, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, nicht weil der Mutter nicht passt, was der Vater in seiner Zeit mit dem Kind macht.
Gluckst Du 24/7 um Dein Kind rum????
von
Fru
am 19.02.2017, 18:31
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht
Was für eine selten dumme Antwort echt!
Ich würde es übers Gericht klären. Es können ja Teilbereiche des Sorgerechts dir allein übertragen werden, gerade wenn er schwer greifbar ist und sich dann noch quer stellt.
von
Mella1307
am 20.02.2017, 07:54
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht
Danke Mella... hatte mir schon gedacht, dass da auch solche Antworten kommen...
von
Knatti
am 20.02.2017, 08:16
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht
Nochmal von mir:
das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.
Wenn es Probleme mit dem Umgang und der Unzuverlässigkeit gibt:
1.) Tagebuch führen
2.) Gespräch mit ihm beim Jugendamt vereinbaren um klarzustellen inwieweit das Rumschieben des Umgangs dem Kind schadet.
Reisepass: Wenn er diesen nicht mit beantragen will, brauchst Du ihn eigentlich gar nicht, das steht so im Passgesetz.
Ansonsten gehst Du einfach zum Familiengericht und bittest seine Unterschrift für den Reisepass zu ersetzen da er sich weigert.
Gruss
D
von
desireekk
am 20.02.2017, 17:49