Frage: gemeinsames Sorgerecht

Hi, wenn alles gut geht, bekommen wir im Februar unser erstes Kind. Mein Partner und ich wohnen in einem Haushalt sind aber nicht verheiratet. Kann mir jemand sagen, wie das mit dem gemeinsamen Sorgerecht beantragt wird, bzw. was man in diesem Fall noch beachten muß.???

Mitglied inaktiv - 06.06.2005, 14:59



Antwort auf: gemeinsames Sorgerecht

Hallo, die unverheiratete Mutter hat erst einmal alle Rechte. Sie kann entscheiden, ob sie das Sorgerecht teilen will oder das Kind den Name des Vaters bekommt. Der Vater hat ein Umgangsrecht u eine Pflicht zur Zahlung von Unterhalt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2005



Antwort auf: gemeinsames Sorgerecht

Hallo! Ihr könnt theoretisch schon vor der Geburt gemeinsam zum Jugendamt gehen und dort eine Erklärung abgeben, dass Ihr das gemeinsame Sorgerecht wünscht. Auch könnt Ihr z. B. festlegen, dass das Kind den Familiennamen des Vaters tragen soll (falls gewollt). Aber überlege es Dir gut...im Falle einer Trennung sind dann Probleme vorprogrammiert! Eine Kollegin von mir hat es so gemacht. Kaum war das Kind geboren, suchte er sich eine neue Freundin, mit der er inzwischen verheiratet ist. Sie hat nun nur Streß wegen Sorgerecht, Umgang, Unterhalt etc. Und sie ärgert sich jeden Tag aufs neue, dass das Kind nun den Namen des Ex trägt. Das muß nicht so sein, aber ich würde es mir mehr als gut überlegen!

Mitglied inaktiv - 06.06.2005, 16:01



Antwort auf: gemeinsames Sorgerecht

Ich bin auch nicht mit dem Vater meiner Kinder verheiratet, ich kenne das also :-) Ihr sollt / müsst: - die Vaterschaft anerkennen. Ihr könnt - den Nachnamen des Vaters wählen - die gemeinsame elterliche Sorge vereinbaren. Auf jeden Fall würde ich es (wenn dann) alles VOR der Geburt machen. Hinterher hat man echt beseres zu tun. Beurkundungsstelle des Jugendamts anrufen und Termin vereinbaren. Dauer: ca. 15 min. Kosten: nix :-) Viele Grüße und alles Gute! Désirée

Mitglied inaktiv - 06.06.2005, 17:43



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