Hallo Frau Bader, eine Geburt ist immer auch ein gesundheitliches Risiko. Da ich nicht verheiratet bin, wollen mein Lebensgefährte und ich gerne vor der Geburt schon das gemeinsame Sorgerecht für das Kind beantragen. Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt haben wir schon gemacht. geht das ?
Mit kann doch bei der Geburt was passieren und dann hätte der Vater doch keine Rechte auf das Kind oder.
VG von Silke
Mitglied inaktiv - 01.08.2002, 23:53
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht, kann man das auch für ein ungeborenens Kind beantragen
Liebe Silke,
geht nicht.
Aber bei Jugendamt alles beantragen und vorbereiten lassen geht, da kann man sich auch beraten lasen (Vorsorgetestament) für den Fall, dass etwas passiert.
Aber daran wollen wir doch nicht denken.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.08.2002
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht, kann man das auch für ein ungeborenens Kind beantragen
Wir haben es bei unserem zweiten Kind auch gemacht.
Beim ersten war der Kleine schneller, da mußten wir alles hinterher erledigen :-)
Das hättet Ihr gleich mit der Anerekennung der Vaterschaft machen können.
Geht aber auch jetzt noch.
Ich wollte es auch den gleichen Gründen wie Ihr und außerdem erspart man sich hinterher mit Kind einen Behördengang!
Kostet nix und dauert 15 min.
Jugendamt, Beurkundungsstelle anrufen :-)
Viele Grüße
und alles Gute,
Désirée
Mitglied inaktiv - 03.08.2002, 12:18
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht, kann man das auch für ein ungeborenens Kind beantragen
Hallo Silke,
liest Du wahrscheinlich nicht mehr, aber trotzdem : Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht haben wir auch alles vor der Geburt beim Jugendamt gemacht.
Mitglied inaktiv - 06.08.2002, 11:53
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht, kann man das auch für ein ungeborenens Kind beantragen
Fahren am Donnerstag gleich mal zum Jugendamt.
VG von Silke
Mitglied inaktiv - 06.08.2002, 23:35