Frage:
Gemeinsames Sorgerecht bei Inhaftierung
Hallo Frau Bader,
Der Vater meiner Tochter ist seit 4 Wochen in Haft. Wir fahren wöchentlich zum Umgang, da es für seine Entwicklung in der JVA wichtig scheint.
Wie sieht es denn mit dem Sorgerecht aus? Hat er trotz Haft das Recht, dieses zu bekommen? Ich hätte nichts dagegen und würde es auch einwilligen.
Liebe Grüße,
Anni
von
Anni1306
am 08.03.2018, 13:55
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht bei Inhaftierung
Hallo,
rechtlich geht das, inhaltlich schließe ich mich den Zweifeln meiner Vorrednerrinnen an.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2018
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht bei Inhaftierung
Theoretisch ja, brauchst Du Unterschriften weißt Du ja wo Du ihn findest.
Wie lange muss er denn sitzen? Und für wessen Entwicklung ist es wichtig?
Der Umgang soll dem Kind nutzen und nicht dem Vater.
Ich rate dennoch dazu zu warten, bis er wieder raus ist und sich alles normalisiert hat.
Du könntest es sonst bereuen es freiwillig geteilt zu haben.
Er sitzt ja sicher nicht ohne Grund.
von
Sternenschnuppe
am 08.03.2018, 14:04
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht bei Inhaftierung
Der Umgang bringt ja beiden etwas. In ca 2 Jahren ist er wieder da. Wir reden von schwarz fahren und Diebstahl. Und trotz Inhaftierung ist er immer ein guter Papa gewesen.
von
Anni1306
am 08.03.2018, 14:44
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht bei Inhaftierung
2 Jahre ohne Bewährung für Schwarzfahren und Diebstahl? Das dann aber nicht zum ersten Mal bzw. keine Kleinigkeit, oder?
Ich finde es ja löblich, dass du die guten Seiten in deinem Partner siehst und ihm euer Kind nicht vorenthalten willst.
Aber willst du wirklich jemandem der soweit gegangen ist, daß er zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wird, das Sorgerecht geben?
Ich persönlich würde mir das nochmal gut überlegen.
von
cube
am 08.03.2018, 16:21
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht bei Inhaftierung
Also wie oben gesagt. Rechtlich geht das natürlich.
Aber sorry, ein guter Papa riskiert nicht in den Knast zu wandern und nimmt billigend in Kauf dass sein Kind ihn jahrelang nur im Gefängnis besuchen kann.
Da zumindest war ihm sein Kind total egal..
Und Di ihm auch, die jetzt alleine dasteht.
Warte bis er raus ist, wie sich alles entwickelt, und dann kann man immernoch gemeinsam zum Amt gehen und das machen.
Du willst das Sorgerecht teilen freiwillig, schreibst als erstes dass ihm ! die Besuche gut tun in der JVA,... willst Du ihm was damit beweisen, will er das ?
Sorry, aber Zuviel schon gesehen und erlebt.
von
Sternenschnuppe
am 08.03.2018, 19:04
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht bei Inhaftierung
Hallo Anni.
Finde deine Haltung super! Ich war mal so ein Kind und rechne es meiner Mutter hoch an, dass sie alles getan hat - auch wenn es mein Vater, sehr salopp gesagt, trotzdem verbockt hat.
von
Memmi
am 08.03.2018, 19:53
Antwort auf:
Gemeinsames Sorgerecht bei Inhaftierung
Ist ja auch gut, daß sie dem Vater sein Kind nicht vorenthalten will. Aber dafür muß sie ihm nicht das Sorgerecht geben.
von
cube
am 09.03.2018, 08:50