Was für Geldansprüche habe ich im 2 Jahr der Elternzeit. Ich bin verheiratet, es ist mein erstes Kind und mein Mann ist Student, kann vorlesungsbedingt nur auf 400€ Basis arbeiten. Mit meinem AG hatte ich das so abgesprochen, das ich 2 Jahre zu Hause bleibe und dann im 3. Jahr auf Teilzeit anfange. Das Familienbüro unserer Stadt konnte mir auch nicht weiterhelfen, ich sollte mich an die ARGE wenden, aber die könnten mich dazu zwingen zu arbeiten. Ist das wirklich so? Müsste ich mein Kind mit 1 Jahr schon abgeben? Was für Rechte hab ich?
Duygu K.
Mitglied inaktiv - 19.10.2010, 13:35
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Geldleistungen im 2.Jahr
Hallo,
Sie können H IV beantragen und müssen nicht arbeiten, bis das Kind 3 ist
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.10.2010
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Geldleistungen im 2.Jahr
nein, so lange du in elternzeit bist, können sie dich nicht zum arbeiten zwingen.
du kannst alg2 beantragen und ich schätze, das wirst du auch bekommen, denn ihr liegt mit 584€ gesamteinkommen sicher unter dem mindestbedarf.
Mitglied inaktiv - 19.10.2010, 14:23
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Geldleistungen im 2.Jahr
Jep, ALG2 kannst Du beantragen.
Wohnt ihr zusammen ?
Eventuell musst Du Unterhaltsvorschuss beantragen, denn Dein Freund muss ja Unterhalt für sein Kind leisten.
Ich hatte auch ALG2 bis mein Sohn einen Kindergartenplatz hatte, mich hat keiner zum Arbeiten gezwungenu und auch nicht ihn in "irgendeine" Betreuung zu geben.
Mitglied inaktiv - 19.10.2010, 18:03
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Geldleistungen im 2.Jahr
Seid ihr euch da sicher?
Ich glaube nämlich nicht, dass das so ist.
Da sie verheiratet sind, kann ich mir nur vorstellen, dass sie ggf. BaFöG Anspruch haben.
VlG
Annette
Mitglied inaktiv - 19.10.2010, 19:35
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Geldleistungen im 2.Jahr
warum studenten?
die mutter ist doch fest angestellt....???
Mitglied inaktiv - 20.10.2010, 08:56