Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zweites Jahr Elternzeit, Bürgergeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Zweites Jahr Elternzeit, Bürgergeld

Blub123

Beitrag melden

Hallo, meine Situation ist folgende: Ich habe drei Kinder und bin gerade mit meinem jüngsten Kind in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Ende des Jahres wollte ich wieder in Vollzeit arbeiten gehen. Mein Mann sollte in dieser Zeit die Kinder betreuen. Jetzt hat sich eine Erkrankung meines Mannes verschlechtert, weshalb er dazu nicht in der Lage. Ich habe jetzt im Moment keine Betreuung für meine Kinder und kann aus diesem Grund nicht wieder arbeiten. Mein Mann arbeitet nicht, ist quasi Hausmann. Steht mir in diesem Fall irgendeine finanzielle Hilfe zu? Bürgergeld/AlgI? Muss ich um diese Hilfe zu erhalten meine Arbeitsstelle kündigen? Meine Kinder sind 9 Monate, zwei und vier Jahre. Die Älteste hat einen Kitaplatz ab nächstes Jahr, aber nur halbtags. Über eine Beantwortung meiner Frage würde ich mich sehr freuen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Haben Sie schon einmal prüfen lassen, ob Ihrem Mann Pflegegeld zusteht? Oder eine EU-Rente? 2. Kann er denn die Kinder betreuen? Wenn nein, können Sie auch kein Arbeitslosengeld I bekommen, denn dann stehen sehr de facto dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. 3. Alle Kinder ab dem ersten Geburtstag haben Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Und zwar Umfang nach Bedarf. Sehen Sie zu, dass Sie alle drei Kinder im Kindergarten unterkriegen, sodass Sie arbeiten gehen können. Liebe Grüße NB


Neverland

Beitrag melden

Dein Mann kann doch die Betreuung übernehmen. Dann kannst du arbeiten. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, solltet ihr dringen EU-Rente beantragen, falls noch nicht passiert. Und einen möglichen Pflegegrad prüfen lassen.


desireekk

Beitrag melden

In aller erster Linie stehen deinen Kindern Vollzeit Betreuungsplätze ab dem ersten Lebensjahr zu. Dann musst du eben bei eurer Gemeinde beziehungsweise eure Stadt Druck machen, damit du entsprechend Betreuungsplatz bekommst. Alles Gute, insbesondere für deinen Mann. D


Blub123

Beitrag melden

Hallo, danke für eure Antworten. Mein Mann ist chronisch erkrankt und kann die Kinder durch eine Verschlechterung der Erkrankung leider im Moment nicht betreuen. Er hat auch keine Anrecht auf Rente usw. Ich bin Kinderkrankenschwester und arbeite im Schichtdienst. Meine Frage bezieht sich eher auf eine Übergangszeit, bis ich die Betreuung meiner Kinder geregelt bekomme und eventuell eine neue Arbeitsstelle finde, die sich dann an Kita- Zeiten anpassen lässt. Es würde mir helfen zu wissen, ob ich, wenn alle Stricke reißen, Hilfe erwarten kann. Danke nochmal


Neverland

Beitrag melden

Sofern dein Mann noch kein EG bezogen hat, könntest du schauen ob du wegen härtefall seine Zeiten anschließen lassen kannst. Dann hättest du 2 Monate basis-EG mehr. Ansonsten bürgergeld, wohngeld usw beantragen. Die werden aber auch wegen Rente und pflege nachfragen.


mamavonbaby

Beitrag melden

natürlich steht euch Hilfe zu...entweder Bürgergeld, oder auch alternativ Wohngeld und Kinderzuschlag. (Manchmal ist man damit besser dran als mit Bürgergeld). Lieben Gruß.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin im öffentl. Dienst tätig und derzeit, seit der Geburt meiner Tochter am 20.08.22 in Elternzeit und meine Elternzeit läuft auch noch bis August 2024. Letztes Jahr habe ich weiterhin eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) erhalten. Habe ich in diesem Jahr, also im zweiten Jahr meiner Elternzeit weiterhin Anspruch auf ein ...

Hallo, ich habe gerade Mutterschutz angefangen, 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin (25.12.23). Es gab dieses Jahr keine Chance (aus "operativen Gründen"), meinen volle Urlaub zu nutzen, daher habe ich immer noch 20 Tage für 2023, die mir im Anspruch stehen. Da mein Kind im Dezember geboren wird, gibt es auch keine Möglichkeit innerha ...

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld. Leider finde ich keine genaue Antwort darauf / ich verstehe die Gesetzeslage nicht genau. Mein erstes Kind wurde am 15.05.2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Elterngeld habe ich jedoch nur auf ein Jahr begrenzt. Jetzt ist unsere Überlegung während der Elternzeit ...

Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr? ...

Hallo hier die Kleene hab noch mal eine Frage und zwar ist das Problem bei mir dass mein Arbeitgeber mir nach meiner Elternzeit keine Teilzeitstelle anbieten kann ich somit gezwungenermaßen gezwungen bin selber zu kündigen und da wollte ich jetzt fragen ich habe gehört man kann auch nach dem ein Jahr was man beantragt hat Elterngeld, dass man da n ...

Liebe Frau Bader, Ich habe offiziell 2 Jahre Elternzeit beantragt und 1 Jahr Elterngeld.  Im 2. Jahr bekomme ich ja keinerlei finanzielle Unterstützung, aber meine Krankenkasse und die der Kinder wird gezahlt, ist das richtig? Also entstehen mir auch keine Aufwendungen? Darf ich denn einen 538 Euro ausüben? Beim eigentlichen Arbeitgebe ...

Hallo Frau Bader,  Ich habe bereits einen Sohn, der am 24.01.22 geboren wurde. Für diesen bezog ich Elterngeld plus. Auch bin ich 3 Jahre in Elternzeit.  Nun bin ich erneut schwanger, errechneter Termin ist der 18.10.24.  Meine Frage daher: Muss bzw soll ich die vorhandene Elternzeit kündigen zum Tag des Mutterschutzes für Kind 2? Das wär ...

Guten Abend :),  Ich bin noch in Elternzeit , eigentlich bis 12/25 . Meine Tochter wird im Dezember 2 . Ich bin jetzt erneut schwanger ( ganz frisch ). Was macht am meisten Sinn ? Mir kreisen jetzt viele Fragen im Kopf , wenn ich jetzt in Elternzeit bleibe diese dann wegen Mutterschutz beende , was bekomme ich dann für das 2. Kind an Elterngeld ...

Sehr geehrte Frau Bader, aktuell befinde ich mich im 3. Jahr Elternzeit. Ursprünglich bin ich im pädagogischen Bereich tätig, habe aber seit 2020 meinen Bachelor in Grafik Design und möchte da jetzt auch Fuß fassen. Meine Fragen sind nun:  - Darf ich im 3ten Jahr Elternzeit ein Praktikum im Bereich Grafik Design   machen? brauch ich hierfür ...

Hallo Frau Bader, ich habe jetzt mehrfach gelesen das sich der Beitragsbemessungszeitraum auf die 12 Monate vor der Geburt zieht. Ist das auch im Falle der 200.000-Grenz der Fall. Meine Partnerin ist von Dez. 2024 - Nov. 2025 in Elternzeit und bekommt Elterngeld. Ich selbst beziehe im Juni und Juli Elterngeld. In den 12 Monaten vor der Ge ...