Zweites Jahr Elternzeit, Bürgergeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zweites Jahr Elternzeit, Bürgergeld

Hallo, meine Situation ist folgende: Ich habe drei Kinder und bin gerade mit meinem jüngsten Kind in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Ende des Jahres wollte ich wieder in Vollzeit arbeiten gehen. Mein Mann sollte in dieser Zeit die Kinder betreuen. Jetzt hat sich eine Erkrankung meines Mannes verschlechtert, weshalb er dazu nicht in der Lage. Ich habe jetzt im Moment keine Betreuung für meine Kinder und kann aus diesem Grund nicht wieder arbeiten. Mein Mann arbeitet nicht, ist quasi Hausmann. Steht mir in diesem Fall irgendeine finanzielle Hilfe zu? Bürgergeld/AlgI? Muss ich um diese Hilfe zu erhalten meine Arbeitsstelle kündigen? Meine Kinder sind 9 Monate, zwei und vier Jahre. Die Älteste hat einen Kitaplatz ab nächstes Jahr, aber nur halbtags. Über eine Beantwortung meiner Frage würde ich mich sehr freuen.

von Blub123 am 05.10.2023, 14:22



Antwort auf: Zweites Jahr Elternzeit, Bürgergeld

Hallo, 1. Haben Sie schon einmal prüfen lassen, ob Ihrem Mann Pflegegeld zusteht? Oder eine EU-Rente? 2. Kann er denn die Kinder betreuen? Wenn nein, können Sie auch kein Arbeitslosengeld I bekommen, denn dann stehen sehr de facto dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. 3. Alle Kinder ab dem ersten Geburtstag haben Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Und zwar Umfang nach Bedarf. Sehen Sie zu, dass Sie alle drei Kinder im Kindergarten unterkriegen, sodass Sie arbeiten gehen können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.10.2023



Antwort auf: Zweites Jahr Elternzeit, Bürgergeld

Dein Mann kann doch die Betreuung übernehmen. Dann kannst du arbeiten. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, solltet ihr dringen EU-Rente beantragen, falls noch nicht passiert. Und einen möglichen Pflegegrad prüfen lassen.

von Neverland am 05.10.2023, 14:42



Antwort auf: Zweites Jahr Elternzeit, Bürgergeld

In aller erster Linie stehen deinen Kindern Vollzeit Betreuungsplätze ab dem ersten Lebensjahr zu. Dann musst du eben bei eurer Gemeinde beziehungsweise eure Stadt Druck machen, damit du entsprechend Betreuungsplatz bekommst. Alles Gute, insbesondere für deinen Mann. D

von desireekk am 05.10.2023, 14:44



Antwort auf: Zweites Jahr Elternzeit, Bürgergeld

Hallo, danke für eure Antworten. Mein Mann ist chronisch erkrankt und kann die Kinder durch eine Verschlechterung der Erkrankung leider im Moment nicht betreuen. Er hat auch keine Anrecht auf Rente usw. Ich bin Kinderkrankenschwester und arbeite im Schichtdienst. Meine Frage bezieht sich eher auf eine Übergangszeit, bis ich die Betreuung meiner Kinder geregelt bekomme und eventuell eine neue Arbeitsstelle finde, die sich dann an Kita- Zeiten anpassen lässt. Es würde mir helfen zu wissen, ob ich, wenn alle Stricke reißen, Hilfe erwarten kann. Danke nochmal

von Blub123 am 06.10.2023, 13:55



Antwort auf: Zweites Jahr Elternzeit, Bürgergeld

Sofern dein Mann noch kein EG bezogen hat, könntest du schauen ob du wegen härtefall seine Zeiten anschließen lassen kannst. Dann hättest du 2 Monate basis-EG mehr. Ansonsten bürgergeld, wohngeld usw beantragen. Die werden aber auch wegen Rente und pflege nachfragen.

von Neverland am 06.10.2023, 14:31



Antwort auf: Zweites Jahr Elternzeit, Bürgergeld

natürlich steht euch Hilfe zu...entweder Bürgergeld, oder auch alternativ Wohngeld und Kinderzuschlag. (Manchmal ist man damit besser dran als mit Bürgergeld). Lieben Gruß.

von mamavonbaby am 09.10.2023, 09:33



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