Carina.pixies
Hallo :) Ich habe eine Frage die mir irgendwie keiner beantworten kann bzw ich nicht weiß wohin ich mich wenden soll. Habe 10 Jahre als Kinderkrankenschwester in Regensburg gearbeitet und wollte was neues ausprobieren und bin Sept 2022 nach Zürich gezogen um als Flugbegleiterin zu arbeiten. Jetzt bin ich Schwanger in der 12. Woche und möchte gern wiedee nach Regensburg ziehen da mein Freund in der nähe eine Praxis hat. Jetzt weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll da ich wenn ich zu meinem Freund ziehen möchte, kündigen müsste. Oder welche Regelungen dann für mich gelten wenn ich ab März/April nach DE ziehe. Die Schweizer regeln oder die Deutschen??? Wird das Schweizer Gehalt angerechnet? Fragen über fragen. Hoffe ich erhalte hier Antworten. Das wäre meine 1. Schwangerschaft. Vielen Dank schonmal und danke für die Seite:)!
Hallo, 1. EG: Wenn Sie zurückziehen gilt dt Recht, die Einkünfte aus der Schweiz werden angerechnet 2. Arbeitsvertrag: hier gilt schw. Recht (wegen der Kündigung). Sie müssen halt überlegen, ob Sie wieder in die Schweiz zurückkehren wollen 3. Bei den Rechten in der Schweit (zB EZ kenne ich mich nicht aus, habe aber die hier gefunden:https://www.ch.ch/de/familie-und-partnerschaft/mutterschaft-und-vaterschaft/schwangerschaft-und-geburt/mutterschafts-und-vaterschaftsurlaub/ Liebe Grüße NB
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