Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger im 3. EZ Jahr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Schwanger im 3. EZ Jahr

Mamiii1

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Hallo, Zur Zeit befinde ich mich im 2. Elternzeitjahr, bekomme kein Elterngeld mehr und arbeite nebenbei auf Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber.  Wir planen erneut schwanger zu werden und ich habe schon gelesen, dass es nicht möglich ist, sich während der EZ ins Beschäftigungsverbot setzen zu lassen. Ich könnte aber zum Mutterschutz meine EZ unterbrechen um den vollständigen Mutterschutzlohn meines Vollzeitjobs zu erhalten- ist das korrekt? Der Teilzeitjob würde dann ja enden. Was wäre wenn, ich während der Schwangerschaft gesundheitlich nicht mehr arbeiten kann? Dann müsste ich den Teilzeitjob bei dem anderen Arbeitgeber kündigen? Eben weil kein BV möglich ist? Bekomme dann aber kein Geld mehr. Wie bezieht sich die Teilzeitbeschäftigung bei dem anderen Arbeitgeber auf das neue Elterngeld? Wird das mit angerechnet oder würde ich dann nur diese 300€ bekommen? Vielen lieben Dank schonmal. :)  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie können für die Teilzeittätigkeit ein Beschäftigungsverbot/ Krankschreibung erhalten. 2. Zu Beginn des Mutterschutzes können Sie die Elternzeit vorzeitig beenden und bekommen dann Mutterschaftsgeld in Höhe des Vollzeitjobs. Liebe Grüße NB


Neverland

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Über die TZ - welche bereits läuft - ist selbstverständlich auch ein BV möglich. Es geht darum, dass man die EZ nicht vorzeitig beenden darf, um dann statt dessen in ein BV zu gehen. 


Mamiii1

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Hallo Frau Bader,   vielen Dank für die Antwort.  Meine Elternzeit wird mit hoher Wahrscheinlichkeit enden bevor der neue ET ist (wenn es denn klappt).  Da ich viel Stress auf der Arbeit hatte und auch gesundheitlich etwas zu kämpfen habe, habe ich bei der ersten Schwangerschaft ein BV bekommen.  Mal angenommen meine EZ endet und ich bekomme dann ein neues BV, erhalte ich dann meinen Vollzeitlohn?  Das müsste sich dann ja auch aufs neue Elterngeld auswirken oder?   Liebe Grüße 


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