Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach 1 jahr elterzeit wieder schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nach 1 jahr elterzeit wieder schwanger

mimimetus

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Guten Abend alle zusammen. Ich habe gerade ein problem mit meiner schwägerin die total verzweifelt ist. Folgendes Problem: Meine Schwägerin hat vor nem jahr ihre tochter zur welt gebracht und kam aufgrund ihres hohen blutdrucks sowie anderen Gesundheitlichen Problemen (SChwangerschaftsbedinngt) bereits nach 14 wochen schwangerschaft ins BV. ( Der arbeitgeber hätte sie aber auch ins BV geschickt...Op-pflegekraft +keine versetzung an eine andere abteilung mögl.) Jedenfalls hatte Sie ein Jahr lang Elternzeit beantragt weil Sie nach dem einen Jahr wieder arbeiten wollte was mitte diesen monats gewesen wäre... Die gute hat seit 2 monaten wieder bluthochdruck und herzrythmus beschwerden. Jetzt der knüller sie ist ca. In der 9 ssw. ... sie hats nicht gemerkt da sie Ihre Periode immer noch kriegt zwar unregelmäßig aber das ist nichts neues. Jedenfalls darf sie laut FA nicht arbeiten also wieder BV. Wie ist das jetzt finanziell? Ist der AG verpflichtet das Vertragliche Gehalt zu zahlen? (Beim letzten kind hat sie ja den durchschnitt der letzten 3 mon. Bekommen was natürlich mehr war aufgrund von bereitschaftsdiensten etc.) Falls Sie kein Gehalt bekommt...was gebe es dann noch für möglichkeiten? Ach ja Elterngeld hatte Sie für 1 Jahr beantragt gehabt.. Sie tut mir total leid...sie ist echt verzweifelt. Danke schonmal für die Antworten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Bei der Diagnose wäre die AU das richtige Mittel 2. Bei einem BV nach der EZ bekommt sie den Lohn, den sie ohne BV bekommen würde. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Alles easy, wenn sie nur ein Jahr EZ gemeldet hat, tritt am Tag wo diese endet der VZ-Vertrag wieder in Kraft. Dann muss geschaut werden ob der AG evtl wegen der Schwangerschaft ein BV ausspricht oder der Arzt je nach Entscheidung AU oder ein BV. Oder wenn keines von einem der beiden ausgesprochen wird, muss deine Schwägerin eben normal arbeiten wie sie es auch geplant hatte. Ich denke mal entsprechende Kinderbetreuung usw hat sie doch sicherlich. Ach ja, sie würde das im BV bekommen was sie auch ohne dieses bekommen würde. EG wird dann danach bzw aus einem teil von vor dem ersten Kind berechnet, plus Geschwisterbonus bis Kind1 seinen 3ten Geburtstag hat. Dürfte also mindestens genauso hoch ausfallen bzw evtl sogar etwas höher.


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