Hallo im Mai 2015 fange ich wider zur arbeiten als 450 Euro.Vor meine erste Schwangerschaft habe ich voll zeit stelle gearbeitet. Was passiert jetzt wenn ich wider schwanger werden und so wie bei erste Schwangerschafts kriege beschäftigungs Verbot von dem Arzt. Wie viel Geld bekomme ich? Und wie wird das überhaupt laufen
von
dilara1991
am 01.04.2015, 19:36
Antwort auf:
Geld im beschäftigungs Verbot
Hallo,
Sie bekommen ein BV u dann das Minijob-Gehalt weiter.
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.04.2015
Antwort auf:
Geld im beschäftigungs Verbot
Bist du noch in Elternzeit und arbeitest daher auf 450€ Basis?
Dann kriegst idu im BV die 450€, wenn die EZ dann irgendwann auslaufen sollte (Bsp 10. September 2015), dann würdest du ab da dein VZ Gehalt bekommen.
Dauert die erste EZ über den zukünftigen ET, kannst du die EZ vor Beginn des Mutterschutzes beenden und erhältst MuSchu Geld in Höhe der alten VZ Stelle.
Bist du nicht mehr in EZ sondern nun regulär im 450€ Job kriegst du im BV auch nur die 450€.
von
allmountain
am 02.04.2015, 09:47