Frage: Gehaltskürzung in der SS

Liebe Frau Bader, ich arbeite für ein Touristikunternehmen in Duesseldorf am Flughafen. Ich bekomme ein festes Fixum plus eine Provision auf die gebuchten Reisen. Meine Provision liegt bei 2%. Mein Arbeitgeber weiss, dass ich schwanger bin, und will jetzt meine Provision auf 1% reduzieren. Ich habe aber erst im vergangenen Jahr im Juni eine Provisionserhöhung (von 1,5 auf 2) bekommen. Ich hatte jetzt schon 2 Gespräche, indenen ich schon sehr unter Druck gesetzt wurde, die Provisionskürzung zu akzeptieren. Muß ich das denn??? Bitte schnell antworten!! Vielen Dank Eva V.

Mitglied inaktiv - 17.01.2002, 12:32



Antwort auf: Gehaltskürzung in der SS

Liebe Eva, durch die Schwangerschaft dürfen Sie nicht benachteiligt werden. Deshalb müssen Sie einer Kürzung nicht zustimmen. In der Mutterschutzfrist erhalten Sie das durchschnittliche Gehalt, also inkl. Provision. GRuß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2002



Antwort auf: Gehaltskürzung in der SS

Liebe Frau Bader, ich habe noch etwas vergessen... wie sieht es in der Mutterschutzzeit aus?? Muss der Arbeitgeber mir dann einen Durchschnittswert der Provision bezahlen? Danke Eva V:

Mitglied inaktiv - 17.01.2002, 12:39



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