Frage:
Gehalt Beschäftigungsverbot Elternzeit
Hallo Frau Bader,
meine 3-jährige Elternzeit endet Mitte Oktober.
Seit 1,5 Jahren arbeite ich auf Minijob-Basis bei meinem bisherigen Arbeitgeber.
Vor der Elternzeit habe ich dort ganztags gearbeitet.
Nun versuchen wir wieder schwanger zu werden und ggf. würde ich, wie in der 1. Schwangerschaft, ein Beschäftigungsverbot durch meinen Arbeitgeber erhalten.
Meine Frage ist, welches Gehalt ich dann in der Zeit des Beschäftigungsverbotes ab Oktober erhalte?
Spielt der Minijob da eine Rolle oder „lebt“ ab Oktober mein alter Vertrag wieder auf und ich erhalte das volle Gehalt wie vor der 1. Schwangerschaft?
Und wie verhält es sich dann mit dem Mutterschutzgeld?
Vielen Dank.
von
newskyla
am 03.07.2019, 08:13
Antwort auf:
Gehalt Beschäftigungsverbot Elternzeit
Hallo,
Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne das Bv erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2019
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Gehalt Beschäftigungsverbot Elternzeit
Es kommt drauf an was du ab Oktober arbeitest. Wenn du wieder Vollzeit arbeiten kannst und wirst (Kind betreut!) Dann erhält du vz. Also du bekomnst im bv das was du ohne bekommen würdest. Mutterschaftsgeld entsprechend
von
mellomania
am 03.07.2019, 08:18
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Gehalt Beschäftigungsverbot Elternzeit
Wie wolltest du denn nach der Elternzeit ab Oktober arbeiten?
Mitglied inaktiv - 03.07.2019, 08:18
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Gehalt Beschäftigungsverbot Elternzeit
Meinerseits wäre geplant, dass ich ab Oktober Teilzeit Arbeit, aber darüber gibt es mit meinen Arbeitgeber noch keine Abstimmung.
von
newskyla
am 03.07.2019, 08:26
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Gehalt Beschäftigungsverbot Elternzeit
Grundsätzlich hast du im BV Anspruch auf das Gehalt, welches du ohne BV erhalten würdest. Aber an deiner Stelle würde ich mich schleunigst mit deinem AG an einen Tisch setzen. Er muss einer geänderten AZ nicht zwingend zustimmen (hängt u.a. auch von der Betriebsgröße ab). Du hast Anspruch auf deinen alten Vertrag, sprich VZ. Wenn du das nicht erfüllen kannst oder willst musst du schauen, dass ihr auf einen gemeinsamen Nenner kommt. Und mit Fairness hat das Ganze auch zu tun - dein AG muss schließlich auch planen und z.B. ggf. eine zweite Kraft für deinen Arbeitsplatz einstellen.
von
KielSprotte
am 03.07.2019, 08:44
Antwort auf:
Gehalt Beschäftigungsverbot Elternzeit
Im Januar habe ich meinen AG gefragt, ob Teilzeit möglich wäre, aber er konnte/wollte mir zu diesem Zeitpunkt nichts sagen.
Nach mehrmaligen Rückfragen hat er mir bisher noch keine Antwort gegeben.
Er wollte wieder auf mich zukommen, aber bisher ist nichts geklärt, was mich auch ziemlich ärgert!!!
Daher frage ich mich, ob es sinnvoll ist ihn nochmals anzusprechen oder es einfach „drauf ankommen“ zu lassen...
Da ich das BV von ihm und nicht vom Arzt erhalten würde, erhält er mein Gehalt doch von einer Versicherung zurück oder liege ich da falsch?
von
newskyla
am 03.07.2019, 08:46
Antwort auf:
Gehalt Beschäftigungsverbot Elternzeit
Das ja! Aber du kannst ja nur so arbeiten wie dein Kind betreut ist. Und wenn er auf deinen Vertrag besteht und einer Änderung auf zu nicht zustimmt musst!! Du vz kommen. Bv kann kommen, muss aber nicht. Er kann bzw muss schauen ob er ersatztötigkeiten hat. Und wenn du nicht so arbeiten kannst wie er sagt wegen fehlender Betreuung müsstest du kündigen. Es geht nicht dass du dann ein bv erhältst aber nicht arbeiten könntest von heute auf morgen, sollte er anderweitige Arbeit haben
von
mellomania
am 03.07.2019, 08:51
Antwort auf:
Gehalt Beschäftigungsverbot Elternzeit
Danke für die Antworten.
Mein Kind könnte ganztags betreut werden und ich würde auch wieder VZ arbeiten gehen können, wenn er der TZ nicht zustimmt.
Ob es überhaupt zu dem BV kommen würde, weiß ich ja noch nicht.
Ich habe mich nur gefragt, welches Gehalt ich ggf. erhalten würden und ob der Minijob da Eibe Rolle spielt.
von
newskyla
am 03.07.2019, 09:03
Antwort auf:
Gehalt Beschäftigungsverbot Elternzeit
Nein. Der spielt keine Rolle. Das was du ohne bv bekommen würdest bekommst du mit bv
Aber wie du schon sagst, verlasse dich nicht drauf...:-)
von
mellomania
am 03.07.2019, 09:32
Antwort auf:
Gehalt Beschäftigungsverbot Elternzeit
Der Minijob spielt nur für das EG eine Rolle. Nicht für Mutterschutzgeld oder BV. Da spielt nur es nur ein Rolle wie du dann arbeitest oder arbeiten könntest.
Wegen TZ nach EZ musst du 3 Monate vorher Anfragen. Am besten schriftlich. Aber was sollte dein AG dagegen haben. Er muss dich dann VZ beschäftigen, aktuell geht Minijob. Da sollte TZ wohl kein Problem sein.
von
Felica
am 03.07.2019, 09:37