In einem der letzten Newsletter kam das Thema "Keine Bezahlung für unbestellte Ware" auf und es wurde auf die Verbraucherzentrale Münster verwiesen. Gibt es hierzu bereits Urteile oder Paragraphen, auf die man sich im Rechtsstreit beziehen kann?
Danke
von
galapasche
am 07.11.2011, 15:24
Antwort auf:
"Fundstelle" für "Keine Bezahlung für unbestellte Ware"
Hallo,
das ist doch eine alte Sache, lernt man schon am Anfang vom Studium. Das weiß jeder Richter auch ohne altes Urteil. Da wird kein Verkäufer mit zu Gericht gehen. Es sei denn, Sie haben die Ware in Gebrauch genommen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.11.2011