Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

AG hat keine passende Stelle für mich - Arbeiten in Elternzeit

Frage: AG hat keine passende Stelle für mich - Arbeiten in Elternzeit

lifeshine

Beitrag melden

ich habe meinem AG (kommunale Verwaltung, ca 600 Beschäftigte) Ende März mitgeteilt, dass ich ab dem 01.10. mit 20 Stunden in Elternzeit (mein Sohn wird Ende September 2) wieder arbeiten möchte. Aufgrund der Coronasituation konnte ich da noch keine weiteren Angaben zu den Tagen/Zeiten machen. Nachdem ich im Mai wusste, dass Kind 1 einen OGS Platz hat, habe ich dieses mitgeteilt und wieder auf den Start 01.10. verwiesen. Im Juli habe ich endlich Bescheid bekommen, ab wann Kind 2 in der KiTa starten kann. Daraufhin habe ich erneut mitgeteilt, dass mein Starttermin 01.10. bestehen bleiben soll. Vor ca 5 Wochen rief mich die Kollegin vom Personalbüro an und teilte mir mit, dass sie keine Stelle für mich hätten. Am Montag rief sie erneut an und sagte mir, sie hätte nur eine Stelle mit Öffnungszeiten von 8-17 Uhr bzw 8-18 Uhr. Ich bräuchte mit meinen 20 Stunden nicht jeden Tag kommen, an den Tagen die ich da bin aber die Öffnungszeiten abdecken. Dieses Zeiten kann ich jedoch nicht abdecken, da ich meine Kinder nicht solange in der Betreuung lassen kann (max. 9 Stunden ab dem Zeitpunkt wo ich sie morgens bringe). Da hieß es, dann müsse ich über eine Verlängerung der Elternzeit nachdenken. Und außerdem müsse man heutzutage halt flexibel sein. Ist das zulässig? Meine Nachbarin sagte mir, wenn man in Elternzeit arbeiten würde müsse der AG Rücksicht auf die Wünsche nehmen - es sei ja sozusagen damit man besser den Wiedereinstieg in den Beruf meistern kann. Meine Kinder sind 6 (gerade eingeschult und fast 2). Mein Mann ist von 7-19 Uhr abwesend, kann also keins der Kinder abholen, daher wollte ich ja Teilzeit arbeiten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, leider gibt es keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten. Am besten EZ verlängern und in der EZ bei einem anderen AG TZ arbeiten. Liebe Grüße NB


KielSprotte

Beitrag melden

Du hast keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten. Wie sich die 20 Std. verteilen ist Verhandlungssache und wenn der AG dir das nur so anbieten kann,, wirst du wenig dagegen machen können. Es wären ja grob 2 Tage/Woche - vielleicht können da die Grioßeltern abholen und ein Stündchen bespassen, viel mehr wäre es ja nicht.


mellomania

Beitrag melden

das problem ist, dass dir der AG sagt, wann und wie er dich brauchen kann in der Ez als Tz. wenn dir das nicht passt weil kinder nicht betreut, kannst du so nicht arbeiten. du hast aber das recht, mit der vorherigen genehmigung des AG, woanders bis zu 30 h zu arbeiten. wenn du also was findest, woanders, was zu deinen zeiten passt, kannst du dort arbeiten, wenn dein AG das genehmigt. aber anspruch auf DEINE zeiten hast du nicht.


Felica

Beitrag melden

Dein Problem ist das du nur 20 Std ab dem 1.10.20 gesagt hast, aber nicht wann und wie. Hättest du das direkt so mitgeteilt, der AG hätte dem nicht zeitnah widersprochen, dann könntest du nun drauf bestehen. So aber kommt der AG deinen Wunsch entgegen und gibt dir die Option halt auch 20 Std in TZ zu arbeiten. Das es nicht zu deinen Betreuungszeiten passt ist blöde, aber nicht Problem des AG. Einen Anspruch auf Wunschzeiten hast du nicht. Ihr müsst euch halt einigen. Oder du arbeitest in der EZ, mit Zustimmung des AG woanders. Verwehren kann er dir das kaum, da er ja keine geeignete Stelle hat. Nur beim Konkurrenten darfst du nicht arbeiten. Bis du was neues gefunden hast kannst du je nachdem auch anteilig ALG1 beziehen. Achte nur darauf das der Vertrag dann auf die EZ befristet ist, anderweitig musst du daran denken je nach Lage pünktlich zum EZ-Ende einen von beiden zu kündigen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...

Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz.  Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026.  Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...