lifeshine
ich habe meinem AG (kommunale Verwaltung, ca 600 Beschäftigte) Ende März mitgeteilt, dass ich ab dem 01.10. mit 20 Stunden in Elternzeit (mein Sohn wird Ende September 2) wieder arbeiten möchte. Aufgrund der Coronasituation konnte ich da noch keine weiteren Angaben zu den Tagen/Zeiten machen. Nachdem ich im Mai wusste, dass Kind 1 einen OGS Platz hat, habe ich dieses mitgeteilt und wieder auf den Start 01.10. verwiesen. Im Juli habe ich endlich Bescheid bekommen, ab wann Kind 2 in der KiTa starten kann. Daraufhin habe ich erneut mitgeteilt, dass mein Starttermin 01.10. bestehen bleiben soll. Vor ca 5 Wochen rief mich die Kollegin vom Personalbüro an und teilte mir mit, dass sie keine Stelle für mich hätten. Am Montag rief sie erneut an und sagte mir, sie hätte nur eine Stelle mit Öffnungszeiten von 8-17 Uhr bzw 8-18 Uhr. Ich bräuchte mit meinen 20 Stunden nicht jeden Tag kommen, an den Tagen die ich da bin aber die Öffnungszeiten abdecken. Dieses Zeiten kann ich jedoch nicht abdecken, da ich meine Kinder nicht solange in der Betreuung lassen kann (max. 9 Stunden ab dem Zeitpunkt wo ich sie morgens bringe). Da hieß es, dann müsse ich über eine Verlängerung der Elternzeit nachdenken. Und außerdem müsse man heutzutage halt flexibel sein. Ist das zulässig? Meine Nachbarin sagte mir, wenn man in Elternzeit arbeiten würde müsse der AG Rücksicht auf die Wünsche nehmen - es sei ja sozusagen damit man besser den Wiedereinstieg in den Beruf meistern kann. Meine Kinder sind 6 (gerade eingeschult und fast 2). Mein Mann ist von 7-19 Uhr abwesend, kann also keins der Kinder abholen, daher wollte ich ja Teilzeit arbeiten.
Hallo, leider gibt es keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten. Am besten EZ verlängern und in der EZ bei einem anderen AG TZ arbeiten. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Du hast keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten. Wie sich die 20 Std. verteilen ist Verhandlungssache und wenn der AG dir das nur so anbieten kann,, wirst du wenig dagegen machen können. Es wären ja grob 2 Tage/Woche - vielleicht können da die Grioßeltern abholen und ein Stündchen bespassen, viel mehr wäre es ja nicht.
mellomania
das problem ist, dass dir der AG sagt, wann und wie er dich brauchen kann in der Ez als Tz. wenn dir das nicht passt weil kinder nicht betreut, kannst du so nicht arbeiten. du hast aber das recht, mit der vorherigen genehmigung des AG, woanders bis zu 30 h zu arbeiten. wenn du also was findest, woanders, was zu deinen zeiten passt, kannst du dort arbeiten, wenn dein AG das genehmigt. aber anspruch auf DEINE zeiten hast du nicht.
Felica
Dein Problem ist das du nur 20 Std ab dem 1.10.20 gesagt hast, aber nicht wann und wie. Hättest du das direkt so mitgeteilt, der AG hätte dem nicht zeitnah widersprochen, dann könntest du nun drauf bestehen. So aber kommt der AG deinen Wunsch entgegen und gibt dir die Option halt auch 20 Std in TZ zu arbeiten. Das es nicht zu deinen Betreuungszeiten passt ist blöde, aber nicht Problem des AG. Einen Anspruch auf Wunschzeiten hast du nicht. Ihr müsst euch halt einigen. Oder du arbeitest in der EZ, mit Zustimmung des AG woanders. Verwehren kann er dir das kaum, da er ja keine geeignete Stelle hat. Nur beim Konkurrenten darfst du nicht arbeiten. Bis du was neues gefunden hast kannst du je nachdem auch anteilig ALG1 beziehen. Achte nur darauf das der Vertrag dann auf die EZ befristet ist, anderweitig musst du daran denken je nach Lage pünktlich zum EZ-Ende einen von beiden zu kündigen.
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