Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug während Elternzeit, keine Rückkehr zur alten Stellen, Kündigen für ALG1

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umzug während Elternzeit, keine Rückkehr zur alten Stellen, Kündigen für ALG1

FranziskaM

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin momentan in Elternzeit im 16. von geplanten 24 Monaten. Wir sind während der Elternzeit aufgrund eines Jobwechsels meines Mannes aus dem Ruhrgebiet nach Magdeburg umgezogen. Nur während der ersten 12 Monate bekam ich das volle Elterngeld, dementsprechend seit dem 13. Monat nichts mehr. Ich werde nicht in meinen alten Job zurückkehren. Gekündigt habe ich ihn bisher nicht. Mir stellt sich aber die Frage, ob ich nicht kündigen sollte, um so ALG1 beziehen zu können? Ich war vor der Elternzeit voll erwerbstätig über 3,5 Jahre. Da unser Kleiner inzwischen doch in der KITA ist, möchte ich demnächst auch wieder beginnen zu arbeiten. Frage: Soll ich kündigen und kann dann in der Übergangszeit von jetzt bis zum Finden einer neuen Stelle ALG1 bekommen? Oder ist es besser meine alte Stelle erst kurz vor Beginn der neuen Stelle zu kündigen. Ich habe dort eine sehr kurze Kündigungsfrist. Vielen Dank! Franziska


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich gehe mal davon aus, dass Sie nicht Vollzeit arbeiten wollen, sondern Teilzeit. Dann ist es sinnvoller, den Arbeitsvertrag noch bestehen zu lassen (wegen der KK) und einfach, mit Zustimmung des alten Arbeitgebers, Teilzeit bei dem neuen Arbeitgeber zu arbeiten. Wenn Sie nichts finden, können Sie für die Teilzeit Arbeitslosengeld 1in dem Umfang erhalten, die Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB


cube

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Das kannst du machen, wie du möchtest. Kommt halt darauf an, ob du auf das Geld angewiesen bist und ob du im Zweifelsfall eben auch sofort arbeiten gehen könntest. Da du aber schreibst "Kita-Platz bekommen", sollte das ja kein Problem sein. Im Lebenslauf macht es sich natürlich besser, keine Arbeitslosenzeiten zu haben - daher eben je nach dem, ob auf das Geld angewiesen.


Felica

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Besser ok vom AG holen das du planst in EZ zu arbeiten. Falls du nicht vor hast mehr wie 30 Std die Woche zu arbeiten. Wenn ok dann EZ verlängern und was neues suchen. Unter Umständen hast du dann auch Anspruch auf anteiligen ALG1. Oder erst was suchen, dann kündigen. Arbeitssuchend kannst du dich trotzdem beim Amt melden. EZ macht sich im Lebenslauf besser wie arbeitslos und aktuell bist du wegen EZ versichert. Nur wenn es sonst finanziell knapp ist würde ich kündigen und ALG1 beziehen.


bellis123

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Könntest du dich über deinen Mann notfalls beitragsfrei krankenversichern? Wenn es wirklich ausgeschlossen ist, dass ihr zurückkehrt, würde ich an deiner Stelle kündigen. Du hast dann zwar erstmal die Sperre vom Amt, erhälst aber danach ALG1, falls du bis dahin noch keinen Job hast. Da dein Kind betreut ist, könntest du ja auch jederzeit anfangen zu arbeiten. Ich wüsste nicht was dagegen spricht...


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