Hallo Frau Bader, ich bin gerade im Erziehungsurlaub und habe das Angebot bekommen in der Firma eines Freundes als Webdesignerin tätig zu werden. Dies soll möglichst freiberuflich sein. Da mein Mann aber nicht sehr viel verdient, möchte ich meinen Anspruch auf das Erziehungsgeld nicht verlieren. Ist es überhaupt möglich, freiberuflich tätig zu sein und trotzdem Erziehungsgeld zu bekommen? Oder ist es besser, wenn ich dies als geringfügig Beschäftigte (630Mark-Job) mache. Kann mir da mein "alter" Arbeitgeber einen Strich durch die Rechnung machen? Können Sie mir da einen Tipp geben? Viele Grüße aus Tabarz/Thür. Katrin
Mitglied inaktiv - 22.11.2000, 18:11