Frage: Freiberuflich tätig

Hallo, ich habe zuvor einige Jahre im Ausland gelebt und weiß jetzt gar nicht Bescheid, wie es in Deutschland gehandhabt wird... Bin freiberuflich, also selbständig, tätig. Unter 400 Euro an durchschnittlichem Monatseinkommen. Steht mir nach der Geburt sowas wie Elterngeld auch zu, wenn ja für wie lange und wo muss ich dies ggf. beantragen?? Danke für Ihre Antwort im Voraus und freundliche Grüße, C.

von Cinny am 03.07.2011, 15:43



Antwort auf: Freiberuflich tätig

Hallo, wenn Sie mit dem Kind in D leben u weniger als 30 Std/ Wo arbeiten, bekommen Sie den Pauschbetrag Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.07.2011



Antwort auf: Freiberuflich tätig

Wenn Du Deinen Wohnsitz in Deutschland hast, und hier lebst, dann bekommst Du 300,-€ Elterngeld. Beantragen kannst Du es maximal 12 Monate (wenn Du alleinerziehend bist, dann für 14 Monate). Benatrag wird das bei der zuständigen Elterngeldstelle. Welche dass für Dich ist, kannst Du bei der Stadt erfragen in der Du lebst. Du darfst neben der Elternzeit maximal 30h Stunden arbeiten wenn Du dies möchstest. Und wenn Du nur den Mindestbeitrag von 300,-€ bekommst, dann wird Dir der Zuverdienst auch nicht angerechnet. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 03.07.2011, 16:45



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