Hallo Frau Bader, ich bin in der 09. SSW und plane gerade, wie die Finanzierung in den ersten 14 Lebensmonaten unseres Kindes aussehen kann. Wir wollen uns die Elternezit aufteilen und so die 14 Monate Elterngeld erhalten. Zwei Monate wollen wir parallel nehmen, was ja hieße, dass wir unser Kind insgesamt 12 Monate „bezahlt“ zuhause betreuen können. Ich bin aktuell unbefristet angestellt. Im 04. Lebensmonat unseres Kindes rechne ich mit einer Prämienzahlung meines Arbeitgebers (wenn der Umsatz des letzten Geschäftsjahres feststeht, von dem die Zahlung abhängig ist). Dafür will ich in diesem Monat den Elterngeldbezug unterbrechen. Außerdem will ich in der Elternzeit und während des Eltergeldbezuges weiter 5 Stunden die Woche für meinen Arbeitgeber tätig sein. Jetzt ist die Frage, ob ich das auch auf freiberuflicher Basis tun kann? Ich war früher schon hin und wieder freiberuflich tätig im geringen Umfang (aber für andere Auftraggeber), der Freiberuflerstatus wird beim Finanzamt noch geführt. Das hätte den Vorteil, dass ich dann eine Rechnung über meine Tätigkeit beispielweise im ca. 08. Lebensmonat stellen könnte und dafür wieder den Elterngeldbezug unterbrechen würde. Eine weitere Rechnung könnte ich dann ja nach Ende des Elterngeldbezuges stellen. Das hieße dann ja, dass mit zwei einmonatigen Unterbrechungen vom Elterngeldbezug, in denen uns trotzdem Geld zufließt (Prämie und Freiberuflerrechnung), wir den „bezahlten“ Betreuungszeitraum auf die vollen 14 Monate ausdehen könnten. Dieser Plan steht und fällt aber mit der Frage, ob ich tatsächlich freiberuflich in der Elterzeit für den Arbeitgeber arbeiten kann, bei dem ich angestellt bin. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Tipps hierzu geben könnten. Vielen Dank im Voraus und viele Grüße Julia
von Julsch1207 am 19.06.2014, 17:35