Firmenauflösung ins der Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Firmenauflösung ins der Schwangerschaft

Ich bin heute in der 21+4 SSW. und unser Chef hat jetzt gerade verkündet das er zum 31.03. die Firma wegen schlechter Auftragslage auflösen muss. Ich arbeite seit 6 Jahren hier und möchte eifnach nur wissen wer dann zahlt. Das Arbeitsamt teilte mir mit sie würden nur bis 6 Wochen vor Termin (23.05.02) Arbeitslosengeld zahlen. Aber was passiert dann?? Mein Arbeitgeber müsste ja normalerweise bis Juli mein Nettogehalt weiter zahlen. Aber nun bekomme ich ja scheinbar nichts mehr. (Ausser 25,-DM von der Krankenkasse TKK pro Tag) ODER???

Mitglied inaktiv - 14.01.2002, 15:13



Antwort auf: Firmenauflösung ins der Schwangerschaft

Liebe Ilona, also, wenn die Firma schließt, kann Ihnen mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes gekündigt werden. Sie gelten dann als arebitslos und erhalten Arbeitslosengeld. In der Zeit der Schutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Sie müssen Sie idR nach den Schutzfristen wider beim Arbeitsamt melden. EU kann man nur nehmen, wenn man in einem Arbeitsverh. steht. Sie sind dann ja arbeitslos. Arbeitslosengeld nach der Geburt erhalten Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen, also einen NAchweis über die Kindesversorgung bringen. Ich füge mal einen Erfahrungsericht einer Betroffenen bei, die das ganze praktisch schildert: Betreff: Interessantes was ich erfahren habe zu Erziehungsgeld etc. Hallo an alle die es interessiert. Ich bin im Moment in der 6 Woche schwanger und seid 1.11.00 arbeitslos. Aus dem Grunde habe ich mich bei der Schwangerenberaterin meiner Krankenkasse informiert wie das nun abläuft, denn irgendwo muss es doch herkommen das Geld. Ich fragte dann ob ich mich deswegen, wenn ich Erziehungsurlaub nehmen möchte mich beim Arbeitsamt abmelden müsse, da sich das Arbeitslosengeld mit dem Erziehungsgeld ja bekanntlich ausschließt. Sie antwortete mit nein. Ich müsse stets dem Arbeitsamt eine Bescheinigung vorlegen, dass ich schwanger bin. Das heißt dann, das ich bis zur Schutzfrist das Geld vom Arbeitsamt bekomme, dann werde ich auf Eis gelegt, bis die Schutzfrist vorbei ist und dann wieder frei geschaltet. Möchte ich nun aber Erziehungsurlaub nehmen, ist es so das ich dann so lange auf Eis gelegt werde bis ich meine, und das sind bei mir ,wenn ich zwei Jahre voll ausgeschöpft habe, mich beim Arbeitsamt wieder vorstelle und sage so nun kann ich mich wieder zur Verfügung stellen. Es muss allerdings gewährleistet sein, dass die Kinder untergebracht sind. Bis man denn einen Job hat, bekommt man solange den Betrag aufs Konto in der Höhe wie man ihn bekommen hat als das Arbeitslosengeld bewilligt wurde. Wenn man also wie ich im November sich arbeitslos meldet hat gilt der Antrag immer für ein Jahr, also bis zum nächsten November. Ich gehe aber Ende Juni 01 in den Mutterschutz. Von da ab werde ich dann auf Eis gelegt. Die verbleibenden 5 Monate die ich nicht beansprucht habe, werden dann wenn ich wieder Arbeiten gehen kann/will einfach dran gehangen. Sprich wenn mein Baby dann am 11.08.01 kommen würde und ich mich im September 03 melden würde, würde das Arbeitslosengeld bis zum Februar 2004 gezahlt werden und müsse dann erst wieder neu beantragt werden. In der Schutzfrist vor und nach der Geburt , bekommt man nun doch (zumindestens AOK) Mutterschaftsgeld, allerdings nur in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Dann gibt es auch noch ab dem 01.01.01 eine Neuerung beim Erziehungsgeld. Und zwar man kann sich aussuchen, ob man ein Jahr beantragt und bis zu 900 DM bekommen möchte, oder wie üblich zwei Jahre bis zu 600 DM bekommen möchte. In den ersten sechs Monate bleibt das Jahresnettoeinkommen von 100.000 DM bei Familien mit einem Kind und bei Alleinerziehenden liegt es bei 75.000 DM. Allerdings ab dem 7 Monat ist es höher geworden für Eltern mit einem Kind von 29.400 DM auf 32.2000 DM und bei Alleinerziehenden ist es von 23.700DM auf 26.400D gestiegen. Und wenn man doch während des Erziehungsurlaubes arbeiten möchte sind es ab 01.01.01 nicht mehr 19 Std. die Woche sondern 30 Std. die Woche. Ich weiß das war einwenig viel ,aber mich hat das so interessiert und da dachte ich, ich schreibe es euch mal. Ich hoffe ihr könnt damit etwas anfangen. Melly Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2002



Antwort auf: Firmenauflösung ins der Schwangerschaft

Entschuldigen Sie bitte die unübersichtliche Mitteilung. Ich war wohl doch noch etwas sehr durcheinander. Hier also noch einmal die Fakten: Ich bin im 6. Monat schwanger und hätte ab 11.04.2002 Mutterschutz und wollte anschließend 3 Jahre Elternzeit nehmen. (oder allenfalls 3 halbe Tage die Woche arbeiten). Durch meinen zustehenden Urlaub (Rest 2001 und anteilig 2002) würde der 27.03.02 mein letzter Arbeitstag sein. Aber heute hat uns unser Chef mittgeteilt das er am 31.03.02 die Firma (11 festangestellte und 4 Teilzeitkräfte) auflösen wird. Da momentan 3 von uns Schwanger sind haben wir natürlich gefragt was mit uns ist. Daraufhin bekamen wir zur Antwort das wäre schon geklärt und wir würden noch genaueren Bescheid vom Amt bekommen. Das Kündigungsschreiben wurde uns allerdings schon übergeben. Hat das alles seine Richtigkeit und welches Amt ist dafür zuständig? Unsere Fragen sind nun, wieviel Zahlt und wie lange: -das Arbeitsamt? -die Krankenkasse? und wie läuft das mit dem Erziehungsurlaub? (ohne AG) Vielen Dank im voraus Regina, Katrin und Ilona

Mitglied inaktiv - 14.01.2002, 16:43



Antwort auf: Firmenauflösung ins der Schwangerschaft

Noch eine Frage, gibt es keine Stelle an der man sich allumfassend Informieren kann???Z.B Bundesanstalt für Mutterschutz?? Oder muß ich mir wirklich alles einzeln von A wie Arbeitsamt über Krankenkasse und Landkreis einzeln Informieren???

Mitglied inaktiv - 15.01.2002, 10:00



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