Ich habe gelesen, daß ein Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern eine Mitarbeiterin in der Erziehungszeit für 5 Stunden/Tag anstellen muß und danach auch wieder für 8 Stunden.
Mein Kind ist am 01.04.2000 geboren. Tifft dieses Gesetz auch für mich zu?
Mitglied inaktiv - 07.11.2000, 14:14
Antwort auf:
Erziehungszeit
Liebe Lala,
so stimmt das leider nicht.
Die von Ihnen genannte Regelung bezieht sich auf 30 Std/Woche Teilzeit und gilt nur für Kinder, die nach dem 01.01.01 geboren sind.
Für Sie gilt die 19 Std./Woche Regel. Nach dem EU können Sie natürlich bei beiden Gesetzen wieder voll arbeiten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.11.2000