Hallo! Was passiert nach dem Endes des Erziehungsurlaubs, wenn man theoretisch eigentlich wieder eine Vollzeitstelle bei dem Arbeitgeber,bei dem man schon 10 jahre angestellt ist, hat, erneut schwanger sein sollte und wegen einer Krankheit den Dienst nicht antreten könnte? Hätte man da theoretisch Anspruch auf Lohnfortzahlung bzw. später dann auch Mutterschaftsgeld? Vielen Dank Tabea
Mitglied inaktiv - 06.03.2003, 20:11