Erziehungsgeld und Übernahme von Kigagebüren

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erziehungsgeld und Übernahme von Kigagebüren

Hallo meine Frage ist darf das Jugendamt bei den Kigagebüren (von Sohn 4) das Erziehungsgeld mein Tochter 5Wochen mit anrechnen. Und wieviel übernimmt das Jugendamt da mein Sohn gerne Länger als 5 std gehen möchte würde mich das nun bzw dem Amt knapp 73€ für 8 Std kosten + 2 nachmittags Betreunungen

Mitglied inaktiv - 19.06.2006, 15:25



Antwort auf: Erziehungsgeld und Übernahme von Kigagebüren

Hallo, Grundlage ist das KJHG, Einkommen sind alle Beträge, die der Familie "zufließen". Also z.B. Nettoerwerbseinkommen, Kindergeld, Unterhaltsbeiträge, Waisenrenten, Nettoeinkommen aus selbständiger Tätigkeit, Leistungen des Arbeitsamts etc.. Ein Rechenbeispiel und nähere Infos finden Sie bei http://www.jugendamt.nuernberg.de/finanzen/kosten_beispiel.html#einkommen Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2006



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