Es ist so meine freundin ist der zeit noch in elternzeit das erste jahr ist der mindestsatz von nur 300 euro gezahlt worden das landeserziehungsgeld wurde abgelehnt (da ich angeblich zuviel verdiene ca2000€ netto) obwohl sie in einem bestehenden ausbildungsverhältnis ist und elternzeit auf 3 jahre macht. wir leben zusammen und ich gehe vollzeit arbeiten.
was für leistungsanprüche hat meine freundin da ich für die gesammte familie finanziel alleine aufkommen muss. abgesehen von dem kindergeld für die kleine.
( wir sind beide noch unter 25j alt.)
von
rene
am 20.04.2012, 11:45
Antwort auf:
elternzeit und kein einkommen was nun
Hallo,
da Sie für Mutter und Kind voll unterhaltspflichtig sind, werden sie wahrscheinlich keine sozialen Leistungen erhalten. Sie können dies aber bei der zuständigen ARGE erfragen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.04.2012
Antwort auf:
elternzeit und kein einkommen was nun
ich glaube nicht, daß es bei 2000€ nettoeinkommen einen anspruch auf alg2 gibt....
man kann auch in der elternzeit zb minijobben, spült auf die schnelle 400€ in die kasse!
möglicherweise könnt ihr wohngeld beantragen.
Mitglied inaktiv - 20.04.2012, 12:05